Rumänien: Rat gegen Absetzung des Generalstaatsanwalts

In Rumänien hat der Justizrat den Antrag von Justizminister Tudorel Toader auf Abberufung des amtierenden Generalstaatsanwalts des Landes, Augustin Lazar, heute Nachmittag abgeschmettert: Wie schon im Fall der früheren Chefin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, stimmte mit Ausnahme des Ressortministers, der von Rechts wegen Mitglied im Gremium ist, kein anderes Ratsmitglied dafür.

Lazar ist der letzte Chefermittler der drei Staatsanwaltschaften Rumäniens, den die regierenden Postsozialisten (PSD) und ihr linksliberaler Koalitionspartner ALDE noch nicht abgesetzt haben. Dem angesehenen Generalstaatsanwalt hatte der Justizminister unter anderen dessen wiederholte Kritik an den vom Parlament verabschiedeten Justiz- und Strafrechtsnovelle vorgeworfen – dessen kritische Äußerungen seien „unzulässig und unanbgebracht“ gewesen, so Toader, dem zufolge das Land „Staatsanwälte braucht, die ihre Befugnisse kennen und nicht überschreiten“.

EU-Kommission auf Konfrontationskurs

In ihrem Prüfbericht von letzter Woche zum Stand der Justiz und Korruptionsbekämpfung in Rumänien hatte die EU-Kommission ausdrücklich ein sofortiges Einstellen des Abberufungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt gefordert. Eine weitere Auflage der Kommission sieht vor, dass die bisher unverbindlichen Empfehlungen des Justizrates in puncto Ernennung und Abberufung leitender Staatsanwälte fortan verbindlichen Charakter erhalten – eine Vorgabe, gegen die sich der rumänische Justizminister nun dezidiert aussprach.

Seiner Meinung sollten die Empfehlungen des Justizrates gänzlich abgeschafft werden – schließlich werde der Generalstaatsanwalt „der USA oder Deutschlands“ ohne „viel Federlesens“ abgesetzt, sagte Toader. Der rumänische Justizminister kündigte an, unbeeindruckt von den Vorgaben der EU-Kommission sein Abberufungsverfahren fortsetzen bzw. seinen einschlägigen Antrag nun als nächsten und letzten Schritt Staatspräsident Klaus Johannis zukommen lassen zu wollen.