Mexiko: Bericht über neue Asylregelung mit USA dementiert

Die künftige mexikanische Regierung hat heute
Medienberichte über eine Einigung im Asylstreit mit den USA dementiert. Laut „Washington Post“ hatte die designierte mexikanische Innenministerin Olga Sanchez Cordero einer „Politik des Verbleibs“ in Mexiko für die Migranten aus Mittelamerika zugestimmt.

Sanchez Cordero wies diese Angaben gegenüber der Zeitung „Excelsior“ zurück. Demnach gebe es „keinerlei Abmachung mit der US-Regierung“. In der Zeitung wurde in diesem Zusammenhang auch darauf verwiesen, dass die neue Regierung des gewählten Präsidenten Andres Lopez Obrador erst ab 1. Dezember die Amtsgeschäfte übernehme.

Nach dem Bericht der „Washington Post“ sollten nach Absprache mit dem Übergangsteam von Lopez Obrador die Asylwerber in Mexiko warten, während ihre Fälle von US-Gerichten geprüft werden. US-Präsident Donald Trump twitterte gestern: „Migranten an der Südgrenze dürfen nur dann in die Vereinigten Staaten einreisen, wenn ihre Ansprüche vor Gericht einzeln genehmigt werden.“ Heute schrieb Trump weiter: „Es wäre sehr klug, wenn Mexiko die Karawanen (der Migranten) weit vor der Südgrenze (der USA) stoppen würde.“

Rund 4.700 Menschen im Stadion von Tijuana

In der mexikanischen Grenzstadt Tijuana werden in einem Stadion derzeit mehr als 4.700 mittelamerikanische Migranten beherbergt. Sie stammen größtenteils aus Honduras, El Salvador und Guatemala – und hoffen auf Asyl in den USA. Weitere Tausende Mittelamerikaner sind in die nordmexikanische Grenzstadt unterwegs – auf der Flucht vor Gewalt und Armut in ihren Heimatländern.

Es wird geschätzt, dass insgesamt rund 10.000 Menschen nach Tijuana wollen. Dort ist mittlerweile ein „humanitärer Notstand“ ausgerufen worden.

Ein US-Gericht hatte vergangene Woche die von Trump verfügte Verschärfung der Asylregeln an der Südgrenze zu Mexiko vorübergehend gestoppt. Damit können auch solche Menschen wieder Asyl in den USA beantragen, die die Grenze illegal überschritten haben. Die entsprechende einstweilige Verfügung bleibt mindestens bis zu einer Anhörung am 19. Dezember in Kraft.