Menschenrechtsgericht entscheidet über Berlusconi-Beschwerde

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet heute über eine Beschwerde von Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi. Der 82-Jährige hatte sich darüber beklagt, dass er 2013 aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs für sechs Jahre das Recht verlor, politische Ämter zu übernehmen. Berlusconi sah dadurch unter anderem den Menschenrechtsgrundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ verletzt.

In Italien rehabilitiert

Mittlerweile ist Berlusconi in Italien jedoch rehabilitiert, weswegen eine Entscheidung aus Straßburg kaum Auswirkungen auf seine politische Zukunft haben dürfte. Ein italienisches Gericht entschied im Mai, dass der Politiker nach einer fast fünfjährigen Sperre wieder bei Wahlen antreten darf. Im Juli kündigte Berlusconi nach Angaben des EGMR schließlich an, seine Beschwerde nicht weiter verfolgen zu wollen. Dennoch können die Richter der Großen Kammer noch ein Urteil sprechen – etwa weil der Fall wichtige Rechtsfragen aufwirft.

 Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi
APA/AFP/Tiziana Fabi

Gegen den Chef der bürgerlich-konservativen Forza Italia liefen seit den 1990er Jahren Dutzende Verfahren. Es ging um Vorwürfe wegen Bestechung, Amtsmissbrauchs und Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde er nur wegen Steuerbetrugs.

Haftstrafe für Bossi

Unterdessen ist der Gründer von Italiens zweitstärkster Regierungspartei Lega, Umberto Bossi, gestern von einem Berufungsgericht in Genua wegen Veruntreuung von Parteigeldern zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das berichteten italienische Medien. Erstinstanzlich war der 77-Jährige 2017 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Die Ermittlungen gegen Bossi waren 2011 aufgenommen worden. Erwartet wird, dass der Ex-Lega-Chef und heutige Senator Einspruch beim obersten Gericht gegen die Verurteilung einlegt. Nur nach dem Urteil des Kassationsgerichts ist das Urteil rechtskräftig.