BVB-Attentäter legt Revision gegen Urteil ein

Die Verurteilung des Attentäters auf den deutschen Fußballklub BVB Dortmund, Sergej W., wird das deutsche Höchstgericht beschäftigen. Sowohl der 29-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt, wie das Dortmunder Landgericht heute auf Anfrage mitteilte.

Sergej W. war am vergangenen Dienstag zu 14 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 11. April 2017 drei Splitterbomben vor dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gezündet zu haben. Dabei war Abwehrspieler Marc Bartra am Arm verletzt worden.

Mit dem Bombenanschlag hatte der 29-jährige Elektrotechniker den Kurs der BVB-Aktie zum Absturz bringen wollen. Davon hätte er selbst profitiert.

Leugnet Tötungsabsicht

Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte der in Russland geborene Deutsche bis zuletzt beteuert, dass er die Sprengsätze absichtlich so gebaut hat, dass niemand tödlich verletzt wird. Seine Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung nur wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gefordert – und keine wegen versuchten Mordes. Das sahen die Richter jedoch anders. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar lebenslange Haft beantragt.

Das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe muss das Urteil gegen Sergej W. nun auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste der Fall vor einem anderen Schwurgericht neu verhandelt werden. Wenn nicht, wäre das Urteil rechtskräftig.