EuGH entscheidet über „Brexit“-Umkehr am Montag

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein Urteil über die Frage der einseitigen Rücknahme der Austrittserklärung durch Großbritannien am Montag bekanntgeben. Die Verkündung werde am 10. Dezember stattfinden, teilte der EuGH heute mit.

Nach der Rechtsmeinung von Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona ist die einseitige Widerrufung möglich. Die Empfehlung ist aber nicht verbindlich für das oberste Gericht, allerdings folgen die Richter in der Regel dem Generalanwalt. Geklagt hatten schottische „Brexit“-Gegner. Schottland hatte beim „Brexit“-Referendum mehrheitlich gegen den Austritt gestimmt.