Großbritannien darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die „Brexit“-Austrittserklärung einseitig zurücknehmen. Das teilte der EuGH in Luxemburg heute mit.
Vor einer Woche hatte ein EuGH-Generalanwalt erklärt, die einseitige Widerrufung sei möglich – die Empfehlung war aber nicht verbindlich für das oberste Gericht. Geklagt hatten schottische „Brexit“-Gegner; Schottland hatte beim Referendum mehrheitlich gegen den Austritt gestimmt.
Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die morgen geplante Abstimmung im britischen Parlament über den Austrittsvertrag haben.