Peter Hochegger
APA/Helmut Fohringer
Auch in Causa Telekom Austria

Hochegger räumt Teilschuld ein

Vor genau einem Jahr, am 12. Dezember 2017, hat der Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) und andere wegen Korruptionsverdachts um die Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG) und die Einmietung der Finanz im Linzer Büroturm Terminal Tower begonnen. Eingebettet in den Prozess wurde das Verfahren um Korruptionsvorwürfe bei der Telekom Austria (TA) – auch in diesem bekannte sich der frühere Lobbyist Peter Hochegger am Mittwoch teilschuldig.

Ausdrücklich bekannte sich Hochegger schuldig betreffend die Zahlungen an Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger im Jahr 2008 in Höhe von 140.000 Euro. Für ihn sei klar gewesen, dass Meischberger in diesem Zeitraum keine Leistungen mehr für die TA erbringe und auch keine abgerufen würden, sagte er.

Der Mitangeklagte Meischberger hingegen sagte, dass er auch im Jahr 2008 für die TA bereitgestanden sie. Er erklärte Richterin Marion Hohenecker, dass das mit einem Stürmer im Fußball vergleichbar sei, der auf der Bank sitze und nicht eingesetzt werde, aber den Verein Millionen koste. Meischberger erhielt laut Anklage im Zeitraum 2004 bis 2008 über Hocheggers Briefkastenfirma Valora insgesamt 825.000 Euro von der TA.

Geständnis in vielen Kapiteln

Hochegger bekannte sich auch schuldig betreffend eine Zahlung an den Broker Johannes Wanovits sowie eine Zahlung an den ursprünglich mitangeklagten Christgewerkschafter in der TA, dessen Verfahren mit Diversion beendet wurde. Weiters bekannte er sich schuldig betreffend Zahlungen für Umfragen über das Image des damaligen Finanzministers Grasser sowie für die Werbeagentur Headquarter – eine Agentur, die den Wahlkampf der damaligen Tiroler ÖVP-Abgeordneten Karin Hakl betrieb – und für den SPÖ-nahen Echo-Verlag.

Angeklagter Peter Hochegger, Angeklagter Walter Meischberger, Anwalt Manfred Ainedter und Angeklagter Karl Heinz Grasser
APA/Hans Punz
Hochegger, Meischberger, Grasser (v. l. n. r.) und sein Anwalt Manfred Ainedter (hinten)

Gorbach, Gaugg & Co.

Auch für Zahlungen an den früheren Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) und dessen Sekretärin nach Gorbachs Amtszeit räumte er seine Schuld ein. Denn das Geld sei für Dinge geflossen, die in der Vergangenheit geschehen seien. Die Verfahren gegen Gorbach und seine frühere Sekretärin wurden bereits vor diesem Prozess durch Diversion erledigt.

Für die Zahlungen an eine frühere Mitarbeiterin von Gorbachs Kabinett, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministerium rund ein Jahr bei der Valora Solutions Gesellschaft beschäftigt wurde, bekannte sich Hochegger ebenfalls schuldig – desgleichen für Geldflüsse an den ehemaligen Kärntner FPÖ-Nationalratsabgeordneten Reinhart Gaugg.

Bei der Zahlung an den ehemaligen Infrastrukturminister Mathias Reichhold (FPÖ) dagegen bekenne er sich nicht schuldig, denn die TA habe ihm nicht gesagt, dass er keine Leistungen erbringen würde, sagte Hochegger.

„Hatte damals die Sensibilität nicht“

Hochegger zeigte sich am Mittwoch reumütig. Die Begriffe „schwarze Kassa“ und „Liquiditätserve“ habe es damals nicht gegeben. „Ich würde so was nie wieder machen, aber ich hatte damals die Sensibilität nicht und habe drauflosgearbeitet“, sagte er in der Befragung durch Richterin Hohenecker. „Jetzt sehe ich das ganz anders: Es öffnet Tür und Tor für alle möglichen Dinge, wenn man etwas verschleiern will.“

Alle anderen Angeklagten in einem der größten Wirtschaftsprozesse der Zweiten Republik haben bisher die Vorwürfe bestritten. Hochegger dagegen hatte auch in dem BUWOG-Teilprozess ein überraschendes Teilgeständnis abgelegt und damit seine Mitangeklagten belastet.

Meischberger fühlt sich verfolgt und schweigt

Begonnen hatte der 69. Prozesstag am Mittwoch mit der Frage von Oberstaatsanwalt Alexander Marchart an Meischberger: „Wollen Sie mit uns sprechen?“ Antwort Meischbergers: „Nein.“ Daraufhin führte dieser langatmig aus, warum er die Fragen nicht beantworten wolle. Die Anklagebehörde habe seine Leistung infrage gestellt und behauptet, er habe Geld mit beiden Händen gescheffelt. Er werde seit neun Jahren verfolgt, es sei nun schon das dritte Mal, dass er vor Gericht gezerrt werde und ihm ungestraft Dinge vorgeworfen würden. Die Vorwürfe der Staatsanwalt seien „hanebüchen“ und „stellen meine Kompetenz infrage“, empörte er sich.

Vom Recht zu schweigen hatte Meischberger bereits in der Causa BUWOG Gebrauch gemacht. Meischberger begründet die Antwortverweigerung damit, dass er sich von den Ermittlungsbehörden schlecht behandelt fühle. Im BUWOG-Prozess hatte übrigens auch der Erstangeklagte Grasser großteils die Fragen der Oberstaatsanwälte nicht beantwortet. Auch er beklagte ein einseitiges Vorgehen der Behörden.