Sonderklasse: Koalition macht unverbindliche Klarstellung

Die Koalition hat sich geeinigt, wie sie mit der neuen Regel bezüglich Sonderklassepatienten in Ambulanzen verfährt. Mittels eines Entschließungsantrags wird klargestellt, dass es keine Unterschiede bei Behandlung und Wartezeiten geben darf, teilte FPÖ-Gesundheitssprecherin Brigitte Povysil der APA mit.

Dabei handelt es sich bei einem Entschließungsantrag nur um eine unverbindliche Bestimmung. Konkret wird mit dieser die zuständige Ministerin, also Beate Hartinger-Klein (FPÖ), aufgefordert, mittels Monitoring sicherzustellen, dass keine Unterschiede bei der Behandlung insbesondere bezüglich Umfang und Qualität sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung, vor allem bezüglich Terminvergabe und Wartezeiten entstehen.

Gesetzliche Regelung noch möglich

Sollte sich hingegen herausstellen, dass es zu Missständen kommt, soll eine ausdrückliche gesetzliche Regelung kommen, geht aus dem Entschließungsantrag hervor.

Im Klartext bedeutet das, dass gemäß Intention des Koalitionsantrags Sonderklassepatienten auch im ambulanten Bereich nur von Hotelkomponenten profitieren könnten, etwa dass ihnen Essen oder aber Einzelräume zur Erholung zur Verfügung gestellt werden. Dass es solch eine Regelung überhaupt braucht, begründet Povysil damit, dass man verhindern will, dass Sonderklassepatienten bei tagesklinischen Eingriffen (z. B. Chemotherapien, Knieoperationen, Grauer-Star-Operationen) nur noch in Privatspitäler abwandern und den öffentlichen Krankenhäusern die entsprechenden Einnahmen verloren gehen.