Kneissl zu Doppelpass für NS-Opfer: Voraussetzungen klären

FPÖ-Außenministerin Karin Kneissl hat sich zurückhaltend zum SPÖ-Vorstoß geäußert, den Nachfahren von Holocaust-Opfern die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Zunächst müsse Österreich teilweise aus der Europaratskonvention zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften austreten, sagte Kneissl heute der APA am Rande eines Besuchs in Oman.

Die Außenministerin bekräftigte das Bekenntnis zur Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern. Der SPÖ-Vorstoß komme aber „zur Unzeit“. Es müssten zuvor die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Kneissl verwies auch auf das Regierungsübereinkommen, in dem sich ÖVP und FPÖ auf eine Doppelstaatsbürgerschaft für deutsch- und ladinischsprachige Südtirolerinnen und Südtiroler, Österreicherinnen und Österreicher in Großbritannien sowie Nachkommen von Holocaust-Opfern festgelegt hatte.

Straftäter ausgenommen

Der SPÖ-Antrag richtet sich an Personen, deren Vorfahren sich als Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen vor dem 9. Mai 1945 aufgrund von Verfolgung ins Ausland begeben haben.

Ausgenommen wären nur jene Nachfahren, die etwa als verurteilte Straftäter, Kriegsverbrecher, Terroristen oder Extremisten registriert sind. Bei Staaten, für die das erforderlich erscheint, sollten im Wege bilateraler Abkommen Doppelstaatsbürgerschaften ermöglicht werden.

Die geplante Privilegierung in Sachen Staatsbürgerschaft soll mit der dritten der eigentlich vertriebenen Person nachfolgenden Generation, also den Urenkeln, erlöschen. Allerdings sollen auch diese die Staatsbürgerschaft noch auf ihre eigenen Kinder erstrecken lassen können, sodass die Privilegierung eine Familiengeschichte von rund 100 Jahren jedenfalls abdeckt.