Renault findet keine Verstöße Ghosns bei Bezahlung

Renault hat an der Bezahlung seines in Untersuchungshaft in Japan sitzenden Chefs Carlos Ghosn anders als das Partnerunternehmen Nissan rechtlich nichts zu beanstanden. Nach einer vorläufigen Schlussfolgerung habe die Vergütung des Automanagers den einschlägigen Gesetzen und Standards entsprochen, teilte Renault heute mit.

Die Rechtsabteilung des Unternehmens werde die Vorwürfe von Nissan gegen Ghosn aber weiter untersuchen. Der Verwaltungsrat von Renault entschied, dass Ghosn Vorstandschef bleibt und an der Firmenspitze weiterhin vertreten wird.

Antrag gegen verlängerte U-Haft gescheitert

Die Staatsanwaltschaft in Tokio wirft dem Gründer und langjährigen Chef der Unternehmensallianz von Renault, Nissan und Mitsubishi vor, die Höhe seiner Bezahlung von Nissan jahrelang verschleiert zu haben. Die im November gegen ihn verhängte Untersuchungshaft verlängerte das Gericht in dieser Woche nach neuen Vorwürfen bei der Anklageerhebung. Ein Antrag seines Anwalts gegen die verlängerte U-Haft war gescheitert.

Nissan, das den Finanzskandal um Ghosn enthüllt hatte, verfolgt unterdessen die vermutete Veruntreuung von Firmengeldern rechtlich weiter. Der Autobauer verklagte am Dienstag Ghosns Schwester in Brasilien wegen unrechtmäßiger Bereicherung. Details der Klage waren zunächst nicht bekannt.

Streit um Apartment an der Copacabana

Doch nach früheren Berichten der japanischen Tageszeitung „Yomuri“ bewohnt die Schwester Ghosns eine Dienstwohnung in Rio de Janeiro, die Nissan 2011 für den Autoboss gekauft hatte. Ghosn habe Nissan 2002 angewiesen, seiner Schwester im Jahr 100.000 Dollar (rund 88.000 Euro) für Beratertätigkeiten zu zahlen, die diese aber nicht erbracht habe.

Über das Apartment mit Strandlage an der Copacabana streiten Nissan und die Ghosns bereits vor Gericht. Das Unternehmen will der Familie den Zutritt untersagen lassen, damit keine Beweise für mögliche Gesetzesverstöße beiseite geschafft werden. Ghosn hingegen fordert, sein persönliches Eigentum an Bargeld, Dokumenten und Kunstobjekten herausholen zu können.