Flüchtlinge und Polizisten
Border Violence Monitoring
EU-Außengrenze

Schwere Vorwürfe gegen Kroatien

Kroatien verstößt nach Darstellung von mehreren Menschenrechtsorganisationen gegen das Verbot von Kollektivabschiebungen an der EU-Außengrenze zu Bosnien. Die Vorwürfe sind nicht neu – geht es nach der Nichtregierungsorganisation Border Violence Monitoring (BVM), gebe es dafür nun aber einschlägige Beweise.

Konkret veröffentlichte die NGO am Sonntag Bild- und Videomaterial, „das erstmals das illegale Vorgehen der kroatischen Polizei beweist“. Das Material wurde den BVM-Angaben zufolge von einer anonymen Gruppe mit versteckten Kameras zwischen dem 29. September und dem 10. Oktober im kroatisch-bosnischen Grenzgebiet aufgenommen. Die Kameras seien in einem Waldstück nahe Lohovo in Bosnien (rund 13 Kilometer von der Stadt Bihac entfernt) installiert worden.

Die NGO, die die Aufnahmen zusammen mit einem Bericht Ende November zugesandt bekam, hält die Aufnahmen für glaubhaft. BVM betrachtet es somit als erwiesen, dass „die kroatische Polizei auf bosnischem Staatsgebiet, fernab offizieller Grenzposten, systematisch Kollektivausweisungen durchführt“.

„150 Push-Backs im Monat“

Die hinter den Aufnahmen stehende Organisation geht von mehr als 150 sogenannten Push-Backs im Monat aus. „Diese Push-Backs werden nicht auf offiziellen Grenzposten und ohne die Anwesenheit von bosnischen Beamten durchgeführt, weshalb sie illegal sind“, hieß es aus der Gruppe, die hinter den Aufnahmen steht. Sie will aufgrund der Brisanz des Materials anonym bleiben.

Dazu berichten lokale NGOs auch über die Zerstörung von Eigentum der Flüchtlinge, Gewaltanwendung und Diebstahl, die diese Push-Backs begleiteten, so BVM. Mitglieder der Organisation Ärzte ohne Grenzen behandelten an Ort und Stelle regelmäßig Verletzungen, die durch Schlagstöcke entstanden seien, hieß es weiter.

In den beigelegten Aufnahmen tragen die Beamten in vielen Fällen Maschinengewehre oder Schlagstöcke bei sich. Ein Video zeigt, wie die Flüchtlinge gezwungen werden, in einer Reihe mit einer Hand auf der Schulter der vorderen Person zu gehen. Dabei schreit ein Beamter mit einer Pistole in der Hand einen Flüchtling an.

„Verpflichtung, Asylsuchende zu schützen“

Auch andere Menschenrechtsorganisationen, zuletzt diese Woche Human Rights Watch (HRW), haben schwerwiegende Anschuldigungen gegen die kroatische Grenzpolizei erhoben. Ähnliche Vorwürfe hatte es zuvor auch von der Menschenrechtskommissarin des Europarats und vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) gegeben.

HRW schrieb in einem Bericht, dass Menschen, die über die grüne Grenze ins Land kämen, von kroatischen Beamten umgehend zurück nach Bosnien geschickt würden – manchmal auch unter Gewaltanwendung. Dabei werde den Flüchtlingen das Recht verwehrt, in Kroatien einen Asylantrag zu stellen. Der HNR-Bericht stützt sich auf die Befragung von 20 Betroffenen. 16 von ihnen, darunter Kinder, hätten angegeben, dass kroatische Polizisten sie mit Schlagstöcken, Fäusten und Tritten misshandelt hätten. Oft seien ihnen Geld und Handys weggenommen worden, gaben die Befragten laut HRW zudem an.

„Kroatien hat die Verpflichtung, Asylsuchende und Migranten zu schützen“, sagte Lydia Gall, die HRW-Koordinatorin für den Balkan und Osteuropa: Stattdessen würden Asylsuchende verprügelt und zurück über die Grenze gedrängt. Die Organisation forderte Zagreb dazu auf, Ermittlungen einzuleiten.

Kroatien weist Vorwürfe zurück

Das kroatische Innenministerium hatte in der Vergangenheit ähnliche Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen stets zurückgewiesen. Innenminister Davor Bozinovic betonte in einer Reaktion auf den jüngsten HRW-Bericht, dass die Vorwürfe nicht nachgewiesen werden könnten und dass die Polizei stets professionell vorgehe.

Laut Bozinovic stammen die Anschuldigungen von Personen, die beim Versuch, illegal nach Kroatien einzureisen, gescheitert seien, berichteten die Medien. In einem Brief an HRW meinte der Minister außerdem, Mit den Vorwürfen gegen die kroatische Polizei würden einige hoffen, doch noch ins Land zu gelangen zu können.

Seit der weitgehenden Schließung der von Griechenland über Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Mitteleuropa führenden Flüchtlingsroute (Stichwort Balkan-Route), hat sich eine alternative Route über Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Slowenien etabliert. Die bosnischen Behörden registrierten in diesem Jahr bis Ende November 23.000 Asylsuchende. Hilfsorganisationen nehmen an, dass viele von ihnen inzwischen mit Hilfe von Schleppern nach Mitteleuropa weitergezogen sind.

EuGH-Urteil gegen Spanien

In einem laufendem Verfahren wegen kollektiver Abschiebungen wurden zuletzt auch erneut Vorwürfe gegen Spanien erhoben. Bei diesen seit mehr als einem Jahrzehnt praktizierten Gruppenausweisungen hätten Migrantinnen und Migranten keine Chance, ihr Anliegen vorzutragen, sagte der Anwalt Carsten Gericke Mitte Oktober in einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

In dem Verfahren geht es um die Beschwerden eines Mannes aus der Elfenbeinküste und eines Maliers. Die beiden hatten 2014 versucht, die Grenzzäune zwischen Marokko und der Exklave Melilla zu überwinden. Hinter der zweiten von drei Absperrungen wurden sie von der spanischen Polizei aufgegriffen und nach Marokko zurückgebracht.

Im Oktober 2017 hatten die Straßburger Richter Spanien bereits in dem Fall verurteilt. Das Land hatte die Entscheidung jedoch angefochten. Experten zufolge könnte der EuGH Spanien dazu verpflichten, sein Vorgehen an den Grenzen zu ändern. „Das Verfahren hat aber auch über Spanien hinaus Bedeutung“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation ECCHR, die die Beschwerdeführer unterstützt. Auch viele Staaten auf dem Balkan und die gesamte Europäischen Union müssten ECCHR zufolge die Rückschiebepraxis an den EU-Außengrenzen grundlegend ändern.