Kickl prüft „Anwesenheitspflicht“ für Asylwerber

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) arbeitet an einer Regelung für eine „Anwesenheitspflicht“ für Asylwerber und Asylwerberinnen. Ein entsprechender Bericht der Tageszeitung „Österreich“ (Montag-Ausgabe) wurde gestern Abend von FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache in der ORF-Diskussionssendung „Im Zentrum“ bestätigt.

Eine Hausordnung mit einer „Anwesenheitspflicht“ für Flüchtlingsquartiere sei gesetzlich möglich, so Strache, der in Abrede stellte, dass es dabei um ein Ausgehverbot gehe. Vielmehr sei die „Anwesenheitspflicht“ zumutbar und vergleichbar etwa mit einem „Kuraufenthalt“ oder dem Dienst von Soldaten beim Bundesheer. Ziel sei es, das „Zusammenrotten“ und „Herumlungern“ sowie exzessiven Alkoholkonsum und Gewalttaten der Betroffenen zu verhindern.

Kurz: Ausgehverbot nicht möglich

Kickl plane neben „verstärkten Anwesenheitskontrollen“ künftig „ein Konzept, das in Entsprechung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Hausordnung grundsätzlich eine Anwesenheitsverpflichtung während der Nachtstunden festlegt“, so „Österreich“ unter Berufung auf Informationen aus dem Innenministerium. Asylwerber sollten bundeseinheitlich zwischen 22.00 und 6.00 Uhr verpflichtend in den Quartieren bleiben müssen.

Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hatten sich nach Mordfällen in Innsbruck und Steyr, bei denen afghanische Asylwerber unter Tatverdacht stehen, für ein Ausgehverbot ausgesprochen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wies darauf hin, dass ein Ausgehverbot rechtlich nicht möglich sei, der Innenminister aber „klarere Regeln“ bei den Hausordnungen ausarbeiten solle.