Person hält einen türkischen und österreichischen Reisepass in den Händen
APA/Helmut Fohringer, Georg Hochmuth (Montage)
Doppelstaatsbürgerschaft

Wien will Verfahren „rasch“ positiv beenden

In der Causa um angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften gibt es nach einem wegweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) neue Bewegung. Nachdem der VfGH einem Betroffenen recht gegeben hat, will nun Wien „rasch“ die nötigen Schritte einleiten, um „ähnlich gelagerte“ Verfahren für die Betroffenen positiv zu beenden.

Das teilte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung mit. Betroffene würden in den kommenden Wochen über die Beendigung informiert, hieß es. Der VfGH hatte einem Mann recht gegeben, dem der Entzug des österreichischen Passes drohte.

Insgesamt sind bzw. waren in Wien rund 18.000 Fälle anhängig. Positiv beendet werden wohl nun die meisten. Denn der „absolut überwiegende“ Teil sei ähnlich gelagert wie jener, der nun vom Höchstgericht entschieden wurde. Das erläuterte ein Sprecher von Czernohorszky auf Anfrage der APA. 34 Verfahren seien bereits negativ rechtskräftig beendet worden, hieß es. Auch in Salzburg wurden angesichts des Urteils am Dienstag alle Verfahren gestoppt – mehr dazu in salzburg.ORF.at.

VfGH kritisierte von FPÖ stammenden Datensatz

Der VfGH kritisierte vor allem den von der FPÖ an die Behörden weitergeleiteten Datensatz, auf dem die Entscheidungen beruhen. Dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe „ausschließlich auf einer Vermutung“, so der VfGH.

Die FPÖ beharrte hingegen darauf, dass die Liste authentisch sei. „Wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht“, so FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus am Montag. Seine Partei habe es „als ihre Pflicht erachtet“, den Behörden den Verdacht auf Scheinstaatsbürgerschaften zu melden. Jetzt werde sich die FPÖ den Spruch des VfGH „genau ansehen“ – und man gehe „von einer Einzelfallprüfung aus“. Jedenfalls werde die FPÖ in der Bekämpfung von Staatsbürgerschaftsbetrug aktiv bleiben.

Strache: Keine neuen Staatsbürgerschaften

Gegenüber der „Presse“ lieferte auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) einen neuen Vorstoß. Er schlug vor, die Verleihung neuer österreichischer Staatsbürgerschaften an Türken fürs Erste auszusetzen. Derzeit gebe es keine Behördenzusammenarbeit mit der Türkei, so seine Begründung. Daher wisse man nicht, ob die Kandidaten nicht vielleicht auch türkische Staatsbürger seien.

Wichtig sei, dass die Türkei ihre offiziellen Listen bei möglichen Einbürgerungen in Österreich offenlege: „Das wäre doch eine Selbstverständlichkeit.“ Doch die Türkei habe die Zusammenarbeit einseitig aufgekündigt. „Das kann nicht sein, dass es keine Behördenzusammenarbeit gibt, da geht es auch um Abkommen, an die sich die Türkei nicht hält“, so Strache. Solange es keine Kooperation gebe, sollten die Staatsbürgerschaftsverleihungen eben ausgesetzt werden.

Es handle sich dabei um einen politischen Vorstoß, erklärte ein Sprecher Straches auf Nachfrage der APA. Wie das rechtlich gehandhabt werden soll und ob dazu eine Gesetzesänderung angedacht werde, sei noch offen.

„Politisches Spiel auf Rücken von Menschen“

Czernohorszky kritisierte am Dienstag die FPÖ: Dieser sei es darum gegangen „zu verunsichern, zu spalten und ein politisches Spiel auf dem Rücken von Tausenden Menschen zu spielen“. Abseits davon lobte er die Entscheidung: „Ich bin erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof in dieser für die Betroffenen belastenden und existenzbedrohenden Situation rasch entschieden hat“, so Czernohorszky. „Mir war es von Beginn an wichtig, dass die Behörden in dieser Angelegenheit sorgfältig und zügig handeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben.“

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim begrüßte das Erkenntnis ebenfalls. Er warf der Regierung vor, nichts dafür unternommen zu haben, um von der türkischen Republik Klärung über die Seriosität der Liste zu erhalten. „Daran sieht man, wie sehr es um die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land bereits bestellt ist.“ Einmal mehr sei es „am Verfassungsgerichtshof gelegen, der Regierung rechtlich korrekte Vorgangsweisen aufzuweisen“.

Peter Pilz (Jetzt) warf Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) vor, die Partei habe den Behörden wissentlich eine manipulierte Liste weitergegeben. Einige Austro-Türken hätten „aufgrund der freiheitlichen Denunziation verfassungswidrig“ ihre Staatsbürgerschaft verloren. Sie müssten wieder eingebürgert und alle Verfahren eingestellt werden. Strache sei „von Ankara aus instrumentalisiert“ worden – und habe „den bewussten Versuch unternommen“, mit offensichtlich im Auftrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan manipuliertem Material Österreicher zu schädigen. Pilz kündigte parlamentarische Anfragen an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Strache an.

Fehlende Dokumente als Hintergrund

Der wegweisende VfGH-Entscheid war am Montag publik geworden. Ein Wiener hatte geklagt, weil er aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen konnte, kein illegaler Doppelstaatsbürger zu sein. Die Behörden gingen offenbar davon aus, dass er sich nach seiner Einbürgerung in Österreich verbotenerweise wieder in der Türkei habe einbürgern lassen. Der Mann ließ sich bereits vor 40 Jahren in Österreich nieder und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass.

Der Anwalt des Betroffenen, Kazim Yilmaz, der auch zahlreiche andere Betroffene vertritt, zeigte sich gegenüber der „Presse“ zufrieden. Der VfGH sei der Beschwerde vollinhaltlich gefolgt. Es sei mit dem Urteil „Rechtsgeschichte“ geschrieben worden. Bisher hatte der Mann in allen Instanzen verloren.