D: Kein Prozess gegen früheren SS-Wachmann

Ein früherer Wachmann des NS-Vernichtungslagers Lublin-Majdanek in Polen muss sich nicht vor Gericht verantworten. Der 97-Jährige sei aufgrund seines Gesundheitszustands dauerhaft nicht verhandlungsfähig, teilte das Landgericht im deutschen Frankfurt am Main heute mit. Die Anklage gegen den Mann wurde deshalb nicht zugelassen.

Er soll von August 1943 bis Jänner 1944 Mitglied des SS-Totenkopfsturmbanns im Lager Lublin-Majdanek gewesen sein. Konkret wird ihm vorgeworfen, als Wachposten an Massenerschießungen im Rahmen der „Aktion Erntefest“ beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurden am 3. November 1943 binnen weniger Stunden mindestens 17.000 jüdische Gefangene in Lublin-Majdanek getötet.

„Gefahr für Leib und Leben“

Laut Anklage soll der damals 22-Jährige mit der Sicherung des Lagers und der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen sein. Wie alle anderen SS-Angehörigen habe er um die „Grausamkeit der organisierten Massentötungen“ gewusst. Ihm soll auch bekannt gewesen sein, „dass die ihrem Schicksal arg- und wehrlos gegenüberstehenden Menschen aus rassischen menschenverachtenden Motiven getötet wurden“.

Der Entscheidung der Schwurgerichtskammer ging eine umfassende medizinische Untersuchung des Beschuldigten durch einen ärztlichen Sachverständigen voraus. Danach ist der 97-Jährige aufgrund seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung „dauerhaft nicht in der Lage“, einer Hauptverhandlung zu folgen. Zudem bestehe „durch die gesamte Prozesssituation eine erhebliche Gefahr für dessen Leib und Leben“, so das Gericht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.