Schulkinder in Klassenzimmer
Getty Images/Sydney Bourne
Regeln, Tests, Beschränkungen

2019 bringt Neues an Schulen und Unis

Im neuen Jahr soll sich einiges im Bildungsbereich ändern. Die Weichen wurden dafür schon 2018 gestellt. So soll es wieder Ziffernnoten bei den Kleinsten in der Volksschule geben und „Leistungsniveaus“ an der Mittelschule, die außerdem nicht mehr „Neue Mittelschule“ heißen wird. Neues gibt es aber nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrende und Studierende an den Unis.

Neuerungen gibt es gleich bei der Schuleinschreibung im Jänner: Erstmals sollen einheitliche Kriterien dafür gelten, ob ein Kind als schulreif eingestuft wird. Allerdings wird das neue Verfahren vorerst nur an 100 Schulen getestet, der flächendeckende Einsatz ist für Jänner 2020 geplant. Dabei geht es um schulische „Vorläuferfähigkeiten“ wie Feinmotorik, zahlenbezogenes Vorwissen, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit.

Mit dem Schuljahr 2019/20 werden zudem an den Volksschulen ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse wieder verpflichtend Noten von eins bis fünf eingeführt, dasselbe gilt auch fürs Sitzenbleiben. Neu eingeführt werden in den Volksschulen außerdem Bewertungsgespräche, bei denen Eltern über den Leistungsstand ihrer Kinder informiert werden. Auswirkungen zeigen wird all das freilich erst 2020. Bei Bedarf können Volksschülerinnen und Volksschüler ab Herbst auch zur Teilnahme an Förderunterricht verpflichtet werden.

Aus NMS werden Mittelschulen

Aus den Neuen Mittelschulen (NMS) sollen im neuen Schuljahr also nur noch „Mittelschulen“ werden, an denen schulautonom in Deutsch, Mathematik und Englisch Leistungsgruppen eingerichtet werden können. Dabei soll auch unter dem Semester ein flexibler Wechsel möglich sein. Ab der zweiten Klasse soll es außerdem zwei „Leistungsniveaus“ – „Standard“ und „Standard-AHS“ – samt zwei überlappender fünfteiliger Benotungsskalen geben. Verpflichtend ist die Umstellung der NMS allerdings erst mit dem Schuljahr 2020/21.

Bildungsminister Heinz Faßmann
APA/Roland Schlager
Faßmann will im Jänner Pläne in Sachen Mathematik-Matura vorstellen

Mit 6. Mai startet dann die Zentralmaturasaison 2019: Den Auftakt machen am 6. Mai Spanisch und die Minderheitensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch. Abgeschlossen wird mit Italienisch am 14. Mai. Änderungen sind für das Fach Mathematik angekündigt: Nachdem 2018 ein Fünftel bei der Klausur in diesem Fach gescheitert ist, will ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann nachbessern. Im Jänner will er seine Pläne präsentieren.

Mehrere Änderungen werden erst mit Start des neuen Schuljahrs im Herbst in Kraft treten. In den Deutschförderklassen gelten dann verpflichtende Lehrpläne, die vorgeben, was ein Schüler bzw. eine Schülerin für den Wechsel in eine reguläre Klasse können muss. Die Deutschklassen sind für jene Kinder vorgesehen, die dem Unterricht wegen sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können. Für die Zuteilung soll es ab dem Frühjahr einen standardisierten Test geben.

Neues Lehrerdienstrecht

Außerdem tritt mit dem Schuljahr 2019/20 verpflichtend das neue Lehrerdienstrecht in Kraft. Dieses bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden, höhere Anfangsgehälter und eine flachere Gehaltskurve. Außerdem bekommen Junglehrerinnen und -lehrer, die frisch von der Pädagogischen Hochschule bzw. Uni kommen, eine neue Art der Berufseinführung. In der Induktionsphase sollen sie im ersten Berufsjahr bei geringerer Lehrverpflichtung von erfahrenen Mentoren und Mentorinnen in die Schulpraxis eingeführt werden.

Auch eine organisatorische Änderung bringt 2019. Mit 1. Jänner ersetzen Bildungsdirektionen die bisherigen Landesschulräte bzw. Schulabteilungen der Länder. Die Zuständigkeiten bleiben zwar weiter zwischen Bund und Land geteilt, die Verwaltung soll allerdings unter einem Dach erfolgen.

Lehrerin im Klassenzimmer
ORF.at/Carina Kainz
Für Lehrende gilt ab dem Schuljahr 2019/20 eine höhere Unterrichtsverpflichtung

Nachdem im Herbst als Teil der neuen 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung zwischen Bund und Ländern ein Kopftuchverbot im Kindergarten vereinbart wurde, muss dieses nun in den Landesgesetzen verankert werden. Niederösterreich hat das bereits getan, die anderen Länder sollen sukzessive folgen.

Tests auch für Schulen selbst

Auch die Schulen selbst werden Tests unterzogen. Überprüft werden die Bildungsstandards Englisch sowie die Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenzen bei der internationalen Studie TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Zudem werden die Ergebnisse der PISA-Studie, der OECD-Lehrerstudie TALIS sowie der Bildungsstandard in Mathematik und Details der internationalen Lesestudie PIRLS unter den Zehnjährigen veröffentlicht.

Zum Test antreten müssen am 4. April alle Schüler der 4. Klasse AHS und Neue Mittelschule (NMS) in Englisch, wenn die Bildungsstandards überprüft werden. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im Jänner 2020 vorliegen. Zwischen März und Juni sollen außerdem die Zehn- und 14-Jährigen bei der internationalen Studie TIMSS zeigen, wie es um ihr Wissen in Mathematik und Naturwissenschaften steht. Getestet wird eine Stichprobe von rund 7.000 Schülerinnen und Schülern an 259 Bildungseinrichtungen, die Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 2020 bekanntgegeben.

Nationaler Bildungsbericht erscheint

Auftakt der „Zeugnisvergabe“ für die Schulen ist dann voraussichtlich bereits Ende Jänner oder Anfang Februar, wenn die Ergebnisse der heuer im Frühjahr durchgeführten Bildungsstandardüberprüfungen in Mathematik in der vierten Klasse Volksschule veröffentlicht werden. Dabei erhält die Schulaufsicht die Ergebnisse aller Schulen, die Schulleitung jene aller Klassen, die Lehrenden jene der von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schüler und jedes Kind seine eigenen Resultate.

Im Frühjahr erscheint dann ein Expertenbericht zur internationalen PIRLS-Studie, bei der die Lesekompetenzen Zehnjähriger untersucht wurden. Für Juni angekündigt sind die Ergebnisse der OECD-Lehrerstudie TALIS (Teaching and Learning International Survey). Im Dezember erscheinen schließlich die Ergebnisse der PISA-Studie, Schwerpunkt des OECD-Bildungsvergleichs unter 15-Jährigen ist diesmal Lesen. Umfassende Analysen des österreichischen Bildungssystems verspricht der im Dreijahresrhythmus erscheinende Nationale Bildungsbericht. Die vierte Ausgabe des Sammelbands soll im Frühling erscheinen.

Beschränkter Zugang an Unis

Das Jahr 2019 bringt an den Universitäten neue Platzbeschränkungen. Ab dem im Herbst startenden Studienjahr 2019/20 dürfen die Unis österreichweit auch die Anfängerstudienplätze in Rechtswissenschaft (auf insgesamt 4.300), Fremdsprachen (3.020) und Erziehungswissenschaft (1.460) begrenzen. Neue Schranken gibt es auch in nur lokal überlaufenen Studienrichtungen.

Studenten und Strudentinnen im Hörsaal
ORF.at/Peter Pfeiffer
Studierende müssen sich auf mehr Zugangsbeschränkungen einstellen

Dazu zählen Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie, Chemie und Politikwissenschaft an der Uni Wien, Umweltsystemwissenschaft an der Uni Graz sowie Forst- und Holzwirtschaft an der Universität für Bodenkultur (BOKU). Grund dafür ist, dass in diesen Fächern bestimmte Schwellenwerte beim Betreuungsverhältnis sowie den Studienanfängerzahlen bzw. den Zahlen der prüfungsaktiven Studenten überschritten werden.

Erstmalig „Eignungsfeedbacks“

Außerdem dürfen die Universitäten ab dem Studienjahr 2019/20 vor dem Beginn aller Bachelor- und Diplomstudien „Eignungsfeedbacks“ durchführen. So können vor der Inskription etwa die Absolvierung von Onlineassessments oder die Abgabe von Motivationsschreiben verlangt werden. Diese dürfen zwar bewertet werden, das Abschneiden dabei hat aber keine Auswirkungen auf die Aufnahme.

Ab dem Herbst entfällt die Quotenregelung für die österreichweit 144 Anfängerstudienplätze in Zahnmedizin. Künftig sind also nicht mehr mindestens 75 Prozent der Plätze für Personen mit österreichischem Maturazeugnis reserviert. In der Humanmedizin (1.536 Plätze) bleibt die Quote dagegen aufrecht.

Dreisäulenfinanzierung für Unis

Ab 2019 werden die Unis außerdem nach einem neuen System finanziert – und zwar über drei Säulen: Lehre, Forschung und Infrastruktur/strategische Entwicklung. Während die Mittel für die ersten beiden Säulen durch vorgegebene Parameter berechnet werden, wird über die dritte vor allem verhandelt. Kernelement des neuen Modells ist die Finanzierung der Lehre.

Die Unis erhalten den Großteil der Mittel dafür über die Zahl der an ihnen jeweils prüfungsaktiv betriebenen Studien. „Prüfungsaktiv“ bedeutet dabei, dass im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterwochenstunden oder 16 ECTS abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.