Drittes Geschlecht: Verein kritisiert Innenministerium

Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) ist „schockiert“ über die vom Innenministerium vorgenommene Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden. Der Verein kritisierte heute, dass die im VfGH-Erkenntnis geforderte Selbstbestimmung nicht gewährleistet sei.

Der VfGH hatte im Juni festgestellt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Vor Weihnachten hatte nun das Innenministerium die Umsetzung dieses Erkenntnisses geregelt und klargestellt, dass die Eintragung ab 1. Jänner möglich ist. Die Feststellung, ob eine solche „Variante der Geschlechtsentwicklung“ (VdG) vorliegt, müsse durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden.

„Ein Akt, der pathologisiert“

Der VIMÖ kritisierte nun in einer Aussendung, dass ein ärztliches Gutachten gefordert werde – und zwar nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem VdG-Board – einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium. „Das ist ein gewaltvoller Schritt gegen intergeschlechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt. Als Verein, der für die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen arbeitet, müssen wir das Innenministerium ganz klar auffordern, diesen Erlass zu überdenken“, erklärte Luan Pertl von VIMÖ.

So wie sich der VfGH auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention beziehe, welcher die „geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung“ und „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“ schütze, fordert der Verein das auch vom Innenministerium. „An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig“, erklärte Rechtsanwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, der jene Person vertreten hatte, die sich an den VfGH gewandt hatte.

SPÖ über Innenressort „empört“

„Empört“ zeigen sich auch SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner und der Wiener Antidiskriminierungsstadtrat Jürgen Czernohorszky über die Umsetzung. Die beiden SPÖ-Politiker schlossen sich dem Protest der Selbstvertretungsorganisationen an und forderten Neuverhandlungen und eine Überarbeitung unter Einbindung der Betroffenen.

Das Innenministerium habe die Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Entscheids nicht nur im höchsten Maße restriktiv gestaltet, sondern auch völlig ohne Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen erstellt.