Rechtsanwalt Gabriel Lansky
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BVT-U-Ausschuss

Lansky will erneut nichts sagen

Die Vorgänge um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sind am Dienstag nach einer längeren Pause wieder im Fokus der parlamentarischen Untersuchung gestanden. Dabei kam es zu einem Wiedersehen mit dem Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky. Wie bei seiner ersten Ladung im Oktober gab er sich mit Verweis auf seine Verschwiegenheitspflicht verschlossen.

Grund für das neuerliche Erscheinen war die damals fast durchgehende Weigerung, dem Ausschuss Fragen zu beantworten. Dabei ist seine mögliche Rolle in der Causa BVT durchaus von Interesse – schließlich ist er mit der Affäre in unterschiedlicher Form verwoben: So steht der SPÖ-nahe Lansky in Zusammenhang mit jenem Konvolut an Vorwürfen, das die BVT-Affäre überhaupt erst ins Rollen gebracht hat.

Er übergab das Bündel an Schriftstücken voll unbewiesener Vorwürfe über das BVT an Innenministeriumsgeneralsekretär Peter Goldgruber – und stieß damit die Razzia im Bundesamt an. Auch dass Daten seiner Kanzlei in der Affäre um den inzwischen verstorbenen kasachischen Botschafter in Österreich, Rachat Alijew, vom BVT nicht vernichtet wurden, ist einer der Ursprünge des Skandals.

Kurz und knapp

Auch am Dienstag zeigte sich Lansky nicht merklich auskunftsfreudiger als zuletzt. Gleich eingangs kündigte er an, von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch zu machen. Zudem sagte er bei Befragungsbeginn um etwa 10.30 Uhr, dass er nur bis 12.00 Uhr Zeit habe, dieses Gesuch habe er bereits deponiert – das sollte sich locker ausgehen, die Befragung dauerte nur gut eine Stunde.

Rechtsanwalt Gabriel Lansky
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Lansky kam erneut mit dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer (l.) als Vertrauensperson

Generell geriet der Auftritt Lanskys mehr oder weniger zu einer Wiederholung seines Erstauftritts. Bereits auf die Fragen von Verfahrensrichter Eduard Strauß wollte Lansky nichts sagen. „Bedauerlicherweise“ sei er weiter nicht von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden, so Lansky. Wenn er später auf Fragen der Abgeordneten sprach, dann gab er Spitzen unter anderen gegen die frühere Führung des Innenministeriums und auch die Justiz ab.

„Bin sehr streng zu mir beim Berufsgeheimnis“

Was sein neues Bekenntnis zur Verschwiegenheit angeht, wurde die Strategie Lanskys von Jetzt-Fraktionsführer Peter Pilz öffentlich vorgeführt. Dieser wollte genauer wissen, wer Lansky von der Verschwiegenheit entbinden müsste, um eine Aussage zu ermöglichen. „Die Kanzlei“, antwortete Lansky. Und wer denn Mehrheitseigentümer der Kanzlei sei? Lansky räumte ein, dass das er selbst ist, aber: „Ich bin sehr streng zu mir beim Berufsgeheimnis.“

Eindruck vom BVT-U-Ausschuss
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Die Befragung Lanskys sollte nur gut eine Stunde dauern

Lansky hob hervor, dass er sich in der Sache ausschließlich wegen jener Aspekte engagiert habe, die seine Kanzlei betroffen hätten. Dass er das Vorwurfskonvolut gegen das BVT Goldgruber übergeben habe, begründete er gegenüber Friedrich Ofenauer (ÖVP) mit seiner Hoffnung, dass es endlich rechtsstaatlich ausreichende Ermittlungen in der Causa gebe.

Gegen „Gummiwände“ gelaufen

Auf Einwände, dass sich Lansky ja auch an die Justiz hätte wenden können, ging er nicht wirklich ein. Er habe einfach von seinem Recht auf Kommunikation mit einem Beamten der Republik Gebrauch gemacht. Goldgruber habe er vorher auch nicht gekannt. Offenbar hatte Lansky aber Hoffnungen in den neuen Generalsekretär gesetzt. Denn davor habe es kein brüllendes Aufklärungsinteresse in der Angelegenheit gegeben. Das bezog Lansky auch auf die Justiz, bei der er in der Causa Alijew-Daten gegen „Gummiwände“ gelaufen sei.

BVT-U-Ausschuss-Akten
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Eine Reaktion auf die Vorwürfe Lanskys, dem Ausschuss seien Daten aus seiner Kanzlei widerrechtlich weitergeleitet worden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies eine Beschwerde Lanskys unlängst ab.

FPÖ-Fraktionsführer Hans-Jörg Jenewein beschwerte sich bei Lansky, dass die frühere ÖVP-Ressortleitung im Innenministerium kein „brüllendes Interesse“ an der Aufklärung der BVT-Affäre gehabt habe. Gerüchte, die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer habe früher für seine Kanzlei gearbeitet, verneinte der Anwalt. Er kenne weder Schmudermayer noch ihre Tochter, Mutter, Tante oder Großmutter von früher.

Rascher Dank fürs Kommen

Unterschiedlich groß war das Engagement der Abgeordneten bei der Befragung Lanskys. Während sich ÖVP und FPÖ ins Zeug legten, erschien vor allem der SPÖ die neue Ladung ohne erwartbaren Erkenntnisgewinn sinnlos. Fraktionschef Kai Jan Krainer fragte nur, ob Lansky Wahrnehmungen außerhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit habe, die dem Ausschuss weiterhelfen könnten. Als dieser verneinte, verzichtete Krainer auf weitere Fragen an den SPÖ-nahen Anwalt. „Danke für Ihr Kommen“, so Krainer gleich nach der ersten Fragerunde.

„Unnötige Auskunftspersonen“

Bevor Lansky befragt wurde, traten die Fraktionsführer der Oppositionsparteien vor die Presse – sie kritisierten, dass die Regierungsparteien mit den Ladungen für diese Woche den Ausschuss bewusst von den aus Oppositionssicht relevanten Fragen wegbewegen wollen.

NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper erkannte „die Motivation der Regierung, den Ausschuss zu verzögern“. Pilz sagte, der U-Ausschuss brauche nicht „unnötige Auskunftspersonen“, sondern „mehr Akten“. Man müsse „in die neuen Beweisthemen reinkommen“, wo es um das „schwarze Netzwerk“ gehe. Krainer sagte, dass der Ausschuss aus Sicht der Opposition auf der Stelle trete – gerade zu einer Zeit, wo es um politische Verantwortung gehe. Über die Razzia wisse man ohnehin bereits alles, so Krainer.

„Von Razzia erst vor Ort erfahren“

Nach Lansky wurde IT-Steuerfahnder Markus P. befragt, der bei der umstrittenen Razzia im BVT beigezogen wurde. P. war Fallverantwortlicher bei der Razzia und für Dokumentation und Beschlagnahmung der Datenträger dreier Personen zuständig. Er habe von Schmudermayer den Auftrag bekommen, sich an den IT-Experten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Nikola Knezevic, zu halten.

Dass es dann an Ort und Stelle um eine Sammlung sensibler Daten ging, sei ihm nicht bekannt gewesen. Überhaupt habe erst dort erfahren, dass es sich um eine Razzia handle. „Zuerst haben wir gedacht, wir sind dort, damit wir mit BVT-Mitarbeitern woanders hinfahren“, so P. Ein Mitarbeiter der Einsatzgruppe für Straßenkriminalität (EGS) habe ihn und seine Kollegen empfangen und gesagt: „Wir sollen die Sachen mitnehmen“, so P.

„Ich habe keine Ahnung, was da drauf ist“

Inhalte der in der Folge mitgenommenen Datenträger kenne er nicht: „Ich habe keine Ahnung, was da drauf ist.“ Manche Datenträger seien an Ort und Stelle gelassen worden – nach Rücksprache mit Staatsanwältin Schmudermayer, diese habe das zu entscheiden gehabt. Auf Geheimdienste von Partnerländern sei er nicht hingewiesen worden. Dass es zu einem Einsatz kommen könnte, habe er bereits im Vorfeld erfahren, wie er auf die Frage Krispers angab.

P. gab an, am Vortag der Razzia über den Einsatz informiert worden zu sein. Eine Vorwarnung habe es aber bereits in der Woche zuvor gegeben. Ob er angesichts der klassifizierten Daten im BVT ausreichend sicherheitsüberprüft sei, wisse er nicht genau. Er sei bisher bei etwa 40 Hausdurchsuchungen gewesen. Die BVT-Razzia sei die erste gewesen, wo die Staatsanwaltschaft direkt angerufen habe.

Ob er bewerten könne, ob der Einsatz professionell vorbereitet worden sei, wollte etwa Gabriel Obernosterer (ÖVP) wissen. Das könne er nicht beurteilen, so P. – wiederum verwies er auf den Umstand, erst an Ort und Stelle von dem Einsatz erfahren zu haben. Krainer wollte wissen, wieso bei Rechtextremismus-Referentin Sibylle G. Datenträger durch die EGS mitgenommen wurden und nicht durch P.s Einheit. Einzelheiten dazu konnte P. nicht angeben, auch nicht in Bezug auf das von ihm angefertigte Protokoll.