Kennedy-Neffe: Aufhebung von Mordurteil bestätigt

Es ist ein Kriminalfall, der die US-Öffentlichkeit seit Langem in Atem hält: Michael Skakel, ein Mitglied der berühmten Kennedy-Dynastie, wurde vor mehr als 15 Jahren dafür verurteilt, als Teenager eine Gleichaltrige ermordet zu haben. Später wurde das Urteil aber aufgehoben. Gestern hat das oberste Gericht des Landes die Annullierung des Mordurteils bestätigt.

Die einzige verbleibende Option für die Staatsanwaltschaft von Connecticut ist nun, den Fall komplett neu aufzurollen. Da das Verbrechen bereits fast 45 Jahre zurückliegt, wäre das allerdings ein höchst schwieriges Unterfangen.

Der Fall datiert in das Jahr 1975 zurück, als die 15-jährige Martha Moxley in einem wohlhabenden Viertel der Stadt Greenwich im Ostküstenstaat Connecticut nach einer Halloween-Party totgeschlagen wurde. In einem nahe dem Tatort gefundenen Golfschläger vermuteten die Ermittler die Tatwaffe. Der Schläger stammte laut den damaligen Ermittlungen aus dem Besitz der Skakel-Familie.

Skakel war zehn Jahre in Haft

Michael Skakel, ein Neffe des ermordeten früheren Justizministers und Senators Robert F. Kennedy, wurde aber erst 27 Jahre nach dem Verbrechen wegen der Tat verurteilt. Im damaligen Prozess stützte sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf Zeugenaussagen, wonach Skakel die Tat zugegeben und sich mit seinen Verwandtschaftsverhältnissen gebrüstet habe, die ihn vor einer Strafverfolgung schützen würden.

Skakel wurde zu mindestens 20 Jahren Haft verurteilt, von denen er mehr als zehn Jahre absaß. Er kam im Jahr 2013 auf freien Fuß, nachdem ein Richter entschieden hatte, dass Skakel in seinem Prozess nicht angemessen von seinem Anwalt vertreten worden war.

Danach nahm der Fall noch mehrere Wendungen. 2016 setzte das oberste Gericht von Connecticut das Mordurteil wieder in Kraft, im Mai 2018 hob dann dasselbe Gericht das Urteil auf. Diese Entscheidung focht wiederum ein Staatsanwalt von Connecticut vor dem obersten Gericht in Washington an – das gestern beschied, dass es den Fall nicht zur Verhandlung annimmt.