Datenschutzbehörde leitet Verfahren gegen Post ein

Die Datenschutzbehörde hat ein Prüfverfahren gegen die Post eingeleitet. Grund dafür ist ein Bericht, wonach das Unternehmen Daten der Österreicher zur „Parteiaffinität“ sammelt und verkauft. Sollten die Vorwürfe stimmen, könnte das Strafen nach sich ziehen, berichtete heute das Ö1-Mittagsjournal. Die Post kann die Kritik nicht nachvollziehen.

Die Post verwaltet eigenen Angaben zufolge rund drei Millionen Datensätze und Profile. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern ist auch die Parteiaffinität abgespeichert, berichtete jüngst die Rechercheplattform Addendum. Die Datenschutzbehörde leitete heute laut Leiterin Andrea Jelinek ein Prüfverfahren ein. Die Post müsse nun innerhalb von zwei, drei Wochen zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Dem Unternehmen könnten Strafen drohen, denn die Datenspeicherung sei weder von der Gewerbeordnung noch von der Datenschutzgrundverordnung gedeckt, sagte Dietmar Jahnel vom Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Salzburg in Ö1. Die politische Meinung zähle nicht zu jenen Daten, deren Speicherung laut Gewerbeordnung zulässig sei.

Post erkennt kein Fehlverhalten

Die Post wies die Vorwürfe zurück. Georg Mündl, Leiter des Adressmanagements, sagte ebenfalls im Mittagsjournal, dass es üblich sei, Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, damit Firmen zielgenaue Angebote aussenden können. Die politische Präferenz werde lediglich geschätzt, das sei in der Digitalisierung üblich.

Mündl betonte weiters, dass man sich zu 100 Prozent an die Gewerbeordnung und die Datenschutz-Grundverordnung halte. Einer Einverständniserklärung zur Verwendung der eigenen Daten könne auch widersprochen werden. Dass Daten nicht unerlaubterweise an Dritte weitergegeben werden, werde mit Testadressen überprüft, so der Leiter des Adressmanagements.

Jetzt-Klubobmann Wolfgang Zinggl kritisierte heute dennoch das Vorgehen der Post und forderte eine Kurskorrektur: „Diese Vorgangsweise ist in jeder Hinsicht inakzeptabel.“ Sollte sich die Post nicht korrekt verhalten haben, seien die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn das Datenschutzgesetz den Handel mit persönlichen Informationen erlaubt, sei dieses aber zu korrigieren, forderte Zinggl.