„Größte Steuerreform aller Zeiten“ kaum finanzierbar

Für die von Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer (ÖVP) erhoffte „größte Steuerreform aller Zeiten“ wäre wohl mehr Geld nötig als von der Regierung bisher angekündigt. Darauf lässt eine der APA vorliegende Aufstellung des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) über die drei letzten Steuerreformen schließen. Um deren Volumen zu übertrumpfen, wären mehr als 1,5 Prozent des BIP nötig – 2020 also 6,3 Mrd. Euro.

Ein derart hohes Volumen schon 2020 ist aber unwahrscheinlich. Wie die „Presse“ (Mittwoch-Ausgabe) berichtet, soll die Entlastung nämlich in Etappen kommen. Es könnte zuerst die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Geringverdiener erfolgen, dann 2021 eine Senkung der unteren drei Lohnsteuergruppen und 2022 die Senkung der Körperschaftsteuer auf 19 oder 20 Prozent.

Auch die Abschaffung der kalten Progression hat die Regierung zuletzt für das Wahljahr 2022 angekündigt, der Spitzensteuersatz von 55 Prozent soll verlängert werden.

Das Volumen ihrer Steuerreform will die Koalition bei ihrer Klausur morgen und Freitag bekanntgeben. Die zuletzt genannten fünf Mrd. Euro würden 2020 in etwa 1,2 Prozent des BIP entsprechen – das wäre die Größenordnung der Steuerreform 2009/10. Größere Summen bewegten laut WIFO die Reformen 2004/05 und 2015/16 (jeweils 1,5 Prozent des BIP).

Klimaexperten fordern ökologische Steuerreform

Auf Initiative des WWF Österreich machen renommierte Klimawissenschaftler und Klimawissenschaftlerinnen sowie Ökonomen und Ökonominnen Druck für eine ökologische Steuerreform. Sie appellieren in einem Brief an die Regierungsspitze und die zuständigen Fachminister, der angekündigten „größten Steuerreform aller Zeiten“ auch eine starke Umweltkomponente zu geben.

Die Steuerreform solle aufkommensneutral fossilen Energie- und Ressourcenverbrauch verteuern, während der Faktor Arbeit entlastet wird und Umweltinvestitionen günstiger werden. Jeder Haushalt soll daraus einen Ökobonus erhalten.

Hinzu kommen sollen Offensivmaßnahmen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs sowie für die thermische Sanierung von Gebäuden. Eine solche Reform solle auch für die Wirtschaft aufkommensneutral ausgestaltet sein, dürfe dabei aber nicht ihre Lenkungswirkung verlieren.