Eurofighter-U-Ausschuss: 37 Gegengeschäfte 2018 aberkannt

Nach Vorliegen des im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellten Gutachtens von Gerd Konezny sind im Vorjahr 37 Gegengeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf der Eurofighter wieder aberkannt worden. Das hat Stefan Weiland, Leiter der 2012 eingerichteten Taskforce Gegengeschäfte im Wirtschaftsministerium, gestern im Eurofighter-U-Ausschuss erklärt.

Im Laufe der Jahre seien die eingereichten Gegengeschäfte und ihre Abrechnung umfassend und wiederholt geprüft worden. Das Anrechnungsvolumen von 3,3 Mrd. Euro (aus 1.376 Geschäften von 280 Firmen, wie seit 2015 öffentlich bekannt ist) sei keine starre Größe. Eine einmal erteilte Anerkennung könne auch wieder aufgeschnürt werden, wenn in der Zwischenzeit neue Tatsachen hervorkommen, so Weiland.

Gegengeschäftsvolumen noch offen

Ob die geplanten vier Mrd. Euro Gegengeschäftsvolumen erreicht werden können, sei noch offen, meinte er weiters. Aus dem Strafverfahren könnten noch Korrekturen bei den Anrechnungen erfordern. Eine Entlastung des Flugzeugherstellers, aber auch die Einforderung einer Pönale könne es erst dann geben, wenn alle Verdachtsmomente ausgeräumt seien. Man kooperiere mit den Strafverfolgungsbehörden, es gebe gegenseitige Amtshilfe.

Die Gegengeschäfte seien laut dem Konezny-Gutachten bis auf wenige Ausnahmen nachzuvollziehen, so Weiland weiter. Das darauf folgend vom Wirtschaftsministerium eingeholte Gutachten von Josef Aicher gehe auf Koneznys Anregung zurück. Habe Konezny 80 Drittgeschäfte als nicht anrechenbar gewertet, seien es bei Aicher nur noch acht gewesen. Laut Weiland sind vom Unternehmen Magna mehrere Gegengeschäfte eingereicht und zum Teil auch anerkannt worden.

Inländische Wertschöpfung nicht fix

In der Befragung durch den Verfahrensrichter räumte Weiland ein, dass eine Festlegung des Anteils der inländischen Wertschöpfung von den Vertragsparteien offensichtlich nicht als notwendig erachtet worden sei. Er bestätigte jedenfalls, dass ein Geschäft zu 100 Prozent angerechnet wurde, auch wenn der österreichische Anteil daran etwa nur 25 Prozent betragen hatte.

Er selbst sei in all das aber nicht eingebunden gewesen, so der Leiter der Revisionsabteilung des Wirtschaftsministeriums. Die Taskforce zur Prüfung der Gegengeschäfte habe inklusive ihm selbst drei Personen umfasst. Diese Anzahl ist laut Weiland ausreichend, sei man doch komplementär zur Staatsanwaltschaft und den vom Ministerium beauftragten Wirtschaftstreuhändern tätig.