Familienbeihilfe: NEOS bringt Beschwerde bei EU ein

NEOS wirft der Bundesregierung vor, mit der beschlossenen Indexierung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland „wider jedes bessere Wissen“ gegen EU-Recht zu verstoßen. Das sei „schlicht unverantwortlich“, weshalb man eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen werde, kündigte NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard gegenüber der APA an.

Die EU-Kommission prüft das österreichische Gesetz bereits, es wird erwartet, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. Ein solches wolle man nicht abwarten, „sondern die Rechtslage im Sinne der Betroffenen sofort klären“, erklärte Bernhard.

Rund 125.000 Betroffene

Nach Ansicht von NEOS widerspricht die Indexierung der Familienbeihilfe der „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit“ sowie dem Grundprinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bernhard befürchtet durch die Indexierung teure Auswirkungen auf die Steuerzahler, die Regierung dürfe sich „nicht länger taub stellen“.

Seit 1. Jänner wird für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, die Familienbeihilfe „indexiert“. Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. In Hochpreisländern wird sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Rund 125.000 sind von einer Kürzung betroffen.