BVT-Akten
ORF.at/Roland Winkler
Bilanz

Zahlen und Fakten zum BVT-Ausschuss

Der Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre hat zur Halbzeit der Befragungen eine Zwischenbilanz gezogen. Bis inklusive Dienstag wurden 42 Auskunftspersonen befragt. Auffällig ist, dass deutlich weniger Unterlagen angefordert wurden als bei früheren Ausschüssen, dafür erstmals auch streng geheime Dokumente.

Der Öffentlichkeit zugänglich sind die Unterlagen der U-Ausschüsse grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es unterschiedliche Abstufungen der Geheimhaltung: Von insgesamt 213.682 Aktenseiten, die zur Untersuchung der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ans Parlament übermittelt wurden, gilt ein Drittel (69.818 Seiten) bloß als „nicht öffentlich“.

Diese Unterlagen dürfen zwar nicht veröffentlicht, wohl aber in medienöffentlichen Sitzungen besprochen werden. Weitere 42 Prozent (89.838 Seiten) sind „eingeschränkt“, 18 Prozent (39.040 Seiten) gelten laut einer am Dienstag verteilten Aufstellung der Parlamentsdirektion als „vertraulich“.

112 Seiten „streng geheim“

Auffällig im Vergleich zu bisherigen Untersuchungsausschüssen: Fast sieben Prozent der Unterlagen sind „geheim“ (14.874 Seiten) und weitere 112 Seiten sogar „streng geheim“. Beim zweiten Eurofighter-Ausschuss 2017 galt dagegen nur ein Prozent der Unterlagen als geheim, beim Hypo-Untersuchungsausschuss überhaupt nur 800 Seiten. „Streng geheime“ Unterlagen gab es gar keine.

Grafik zum BVT-U-Ausschuss
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Diese höchste Vertraulichkeitsstufe kann nur verhängt werden, wenn bei Veröffentlichung der Unterlagen eine schwere Schädigung der öffentlichen Interessen droht, etwa der unmittelbare Verlust zahlreicher Menschenleben oder die langfristige Schädigung der österreichischen Wirtschaft.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Veröffentlichung

Die Geheimhaltungsstufen sind vor allem für den Sitzungsverlauf relevant: In den medienöffentlichen Zeugenbefragungen dürfen nämlich nur „nicht öffentliche“ Unterlagen zitiert werden sowie (nach Genehmigung der Vorsitzenden Doris Bures, Anm.) „eingeschränkte“ Akten. Will ein Abgeordneter einer Auskunftsperson „vertrauliche“, „geheime“ oder „streng geheime“ Informationen vorlegen, werden die Journalisten und Journalistinnen ausgeschlossen.

Das war bisher aber erst viermal der Fall. Außerdem drohen den Abgeordneten strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie geheime oder streng geheime Informationen verraten. Werden die niedrigeren Geheimhaltungsstufen verletzt, drohen bloß Bußgelder. Im Vergleich zu anderen Ausschüssen müssen die Abgeordneten im BVT-Ausschuss aber insgesamt deutlich weniger Material sichten: Für den zweiten Eurofighter-Ausschuss erhielt das Parlament 1,6 Mio. Aktenseiten von der Regierung, bei der Hypo-Affäre waren es überhaupt 16 Mio. Seiten.

Im Vergleich dazu nehmen sich die 213.682 Aktenseiten des BVT-Ausschusses geradezu schmal aus. Allerdings beklagt allen voran die Opposition, dass nicht alle angeforderten Akten geliefert wurden. Trotzdem konnte der Ausschuss seit seiner Einsetzung im April 2018 bereits 22-mal tagen. Dabei sind 1.879 Seiten stenografisches Protokoll entstanden. 25 geplante Sitzungen stehen noch bevor. Am 18. September 2019 soll ein Endbericht des Ausschuss vorliegen.