Familienbeihilfe: Ungarn will Vertragsverletzungsverfahren

Ungarns Regierung hat EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen ersucht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe anzustreben.

Bereit für Klage vor EuGH

Laut Pal Völner, Staatssekretär im ungarischen Justizministerium, widerspreche die von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland dem EU-Recht.

Diesen Verstoß habe Ungarn am 7. Jänner in einer diplomatischen Note an die österreichische Regierung angekreidet. Da „keine Reaktion“ erfolgte, habe sich die ungarische Regierung an Thyssen gewandt, sagte Völner in ungarischen Medien. Bei Ausbleiben eines Vertragsverletzungsverfahrens sei Ungarn bereit, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzubringen.

Tschechien will EU-Verfahren abwarten

Tschechien will unterdessen zunächst ein mögliches EU-Vertragsverletzungsverfahren abwarten. „Im Moment warten wir auf das Ergebnis des Rechtswegs“, so Außenminister Tomas Petricek bei einem Treffen mit FPÖ-Außenministerin Amtskollegin Karin Kneissl in Wien. Weitere Themen waren Energiepolitik, regionale Zusammenarbeit und Syrien.

Höhe der Familienbeihilfe seit Jänner angepasst

Die Höhe der Familienbeihilfe für nicht in Österreich lebende Kinder ist ab dem 1. Jänner nach einem Index an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst worden. Das bedeutet vor allem für osteuropäische EU-Ausländer, die in Österreich arbeiten, ihre Kinder aber nicht hier aufziehen, erhebliche finanzielle Einbußen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Familienbeihilfe kein Lohnbestandteil sei und außerdem auch für österreichische Staatsbürger gelte, deren Kinder nicht hier leben.