Klage wegen Rauswurfs aus Versicherung

Rechtsschutzversicherungen dürfen Kunden und Kundinnen nicht einfach kündigen, nur weil sie die Versicherung auch in Anspruch nehmen. Die ARAG hat hier jedoch offenbar eine Hintertüre gefunden: Ein Kunde, der bereits Schadensfälle hatte, wurde dazu gedrängt, von sich aus zu kündigen. Andernfalls droht ihm der Rauswurf. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte dagegen eine Musterklage ein.

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