Experte: Parteienförderung leicht reformierbar

Die von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker vorgeschlagene Streichung der automatischen Inflationsanpassung der Parteienförderung wäre ohne Verfassungsmehrheit möglich. Das sagte der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger. Auch er wäre dafür, den Automatismus zu kippen und gleichzeitig die Transparenzregeln zu verschärfen. Letzteres geht aber nur mit Verfassungsmehrheit.

Während die Länder ihre Parteienförderung jährlich anheben, ist für die Parteienförderung des Bundes ein Schwellenwert vorgesehen. Demnach steigt die Parteienförderung, sobald die Inflation seit der letzten Anhebung fünf Prozent überschreitet. Das wäre im Vorjahr der Fall gewesen. Da haben ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS die Anhebung um 5,4 Prozent aber ausgesetzt. Somit müsste die Valorisierung heuer nachgeholt werden, was (inklusive der Inflation des Vorjahres) ein Plus von 7,8 Prozent bedeuten würde.

Sickinger: Abschaffen statt Aussetzen

Sickinger plädierte wie Kraker dafür, die automatische Valorisierung abzuschaffen, anstatt sie nur auszusetzen und das Problem damit um ein weiteres Jahr zu verschieben. Möglich wäre das mit einfacher Mehrheit, denn die Valorisierungsregel im Parteienförderungsgesetz (§5) steht nicht im Verfassungsrang. Auch die Anhebung der Schwellwerte für die Offenlegung von Spenden und für die Wahlkampfkostenbegrenzung ist nur einfachgesetzlich verankert.

„Wenn die Parteien schon der Meinung sind, dass die Parteienförderung des Bundes ausreichend hoch ist – und man kann sagen: ja, das stimmt, weil man hat sie 2012 überproportional erhöht –, warum streicht man die beiden Bestimmungen nicht mit einfacher Mehrheit?“, sagte Sickinger. Andernfalls müsste nächstes Jahr eine Erhöhung um über neun Prozent folgen. „Das wird von Jahr zu Jahr schwerer argumentierbar.“

Mehr als 200 Millionen Euro Förderungen

Für die von Kraker ebenfalls geforderte Rechnungshof-Kontrolle der Parteifinanzen wäre allerdings eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von SPÖ oder NEOS nötig. Denn aktuell sind die (äußerst begrenzten) Kompetenzen des Rechnungshofs in einer Verfassungsbestimmung (§1 Parteiengesetz) geregelt.

„Da steht nicht drin, dass er die Finanzen der Parteien prüfen darf“, sagt Sickinger. Dies wäre aus seiner Sicht aber nötig, um z. B. bei den Wahlwerbungskosten zu überprüfen, wie hoch die Ausgaben für Veranstaltungen wirklich waren und ob auch wirklich alle Rechnungen korrekt zugeordnet wurden.

Mit der Valorisierung würde die Parteienförderung des Bundes ab April von 29,4 auf 31,7 Mio. Euro steigen. Inklusive der Landesförderungen fließen an die Parteien heuer knapp 158 Mio. Euro. Dazu kommen noch Mittel für die Parlamentsklubs und Parteiakademien – in Summe deutlich über 200 Mio. Euro.

Die ÖVP will die Anhebung auf Bundesebene erneut aussetzen und darüber mit den anderen Fraktionen verhandeln. Die SPÖ plädiert für ein Gesamtpaket inklusive verschärfter Transparenzregeln, NEOS will die Valorisierung abschaffen. Die FPÖ hat sich noch nicht dazu geäußert. Jetzt (ehemals Liste Pilz) forderte eine umfassende Reform.