EU-Wahl: 12. März Stichtag für Stimmabgabe am 26. Mai

Die Regierung fixiert heute den 26. Mai als Wahltag für die – nach dem Brexit 19 statt bisher 18 – Europaparlamentarier Österreichs. An der Wahl teilnehmen können neben Österreicherinnen und Österreichern auch EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Hauptwohnsitz im Lande, die am Stichtag in die Europawählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Wählerinnen und Wähler müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Als Stichtag hat die Regierung den 12. März bestimmt. Wer vor Kurzem ins Ausland gezogen oder nach Österreich gekommen ist, muss zeitgerecht vor dem 12. März also eine Eintragung beantragen.

Grafik zur EU-Wahl
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Ab diesem Stichtag gilt die Wahlkampfkostenbegrenzung von sieben Millionen Euro pro Partei – die 2014 von allen eingehalten wurde. Außerdem können ab dem Stichtag Wahlkarten angefordert werden. Sie sind für die Briefwahl und die Stimmabgabe in einem „fremden“ Wahllokal am 26. Mai nötig.

Stichtag gilt auch für Unterstützungserklärungen

Auch für die Unterstützungserklärungen ist der Stichtag wichtig: Unterschreiben können nur Wahlberechtigte – und damit nur, wer spätestens am 12. März in einer Wählerevidenz steht. Zeit zum Unterschriftensammeln ist bis 12. April. Auf den Stimmzettel schafft es nur, wer spätestens bis Freitag um 17.00 Uhr seinen Wahlvorschlag bei der Bundeswahlbehörde einreicht.

Dieser muss von 2.600 Wahlberechtigten österreichweit unterstützt sein. Die Liste EU-Nein um Inge Rauscher, die Initiatorin des EU-Austrittsvolksbegehrens, hat bereits angekündigt, dass sie Unterschriften sammeln wird. Die Mühe ersparen können sich Parteien, die bereits im heimischen Parlament oder im EU-Parlament sitzen. Für ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS und Jetzt reichen die Unterschriften von drei Nationalrats- oder einem EU-Parlamentsabgeordneten.