„Burkaverbot“ sorgte 2018 für 96 Anzeigen

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz („Burkaverbot“) hat 2018 zu 96 Anzeigen geführt. Das gab das Innenministerium in einer Anfragebeantwortung an die SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter bekannt. Die meisten Anzeigen gab es in Wien. Nicht erhoben wird aber, welche Form der Gesichtsverhüllung abgestraft wird – ob es sich also um Gesichtsschleier oder etwa um vermummte Fußballfans handelt.

Zahl rückläufig

In Kraft getreten ist das Gesetz am 1. Oktober 2017. Wer seine Gesichtszüge in der Öffentlichkeit verhüllt, muss seither mit Strafen von bis zu 150 Euro rechnen. Wobei das Gesetz nicht unterscheidet zwischen dem zur Begründung ursprünglich herangezogenen muslimischen Gesichtsschleier und anderen Verhüllungen, seien es Sturmhauben, Staubschutzmasken oder Krampusmasken.

Auffällig ist, dass die Zahl der angezeigten Verstöße im Vorjahr tendenziell rückläufig war. Denn von Oktober bis Dezember 2017 – also in nur drei Monaten – zählte die Polizei 52 Anzeigen. In den zwölf Monaten des Jahres 2018 waren es mit 96 aber nicht einmal doppelt so viele.

Zwei Drittel in Wien

Die meisten Anzeigen gab es der Statistik des Innenministeriums zufolge in Wien mit 62 (zum Vergleich: In den letzten drei Monaten 2017 waren es in Wien 25), dahinter folgte Niederösterreich mit elf und Oberösterreich mit acht. In der Steiermark waren es fünf und in Tirol vier Anzeigen.

Auffällig ist, dass in Salzburg, mit dem bei arabischen Touristen und Touristinnen beliebten Urlaubsort Zell am See, nur drei Verstöße angezeigt wurden. Jeweils nur eine Anzeige gab es in Kärnten, Vorarlberg und dem Burgenland.