Brüssel klagt Berlin wegen Steuerfalls vor EuGH

Die EU-Kommission klagt Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung von EU-Steuerrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland habe bestimmte Anträge auf Mehrwertsteuererstattung von Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten abgelehnt, teilte die EU-Kommission heute in Brüssel mit.

Konkret sei die Erstattung in einigen Fällen verweigert worden, ohne zusätzliche Angaben einzuholen. Damit erhielten Antragsteller, „die die wesentlichen Anforderungen erfüllen“, keine Erstattung, erklärte die Kommission.

Das sei ein Verstoß gegen die EU-Mehrwertsteuer- und -Erstattungsrichtlinien. Der Fall werde an das höchste europäische Gericht in Luxemburg verwiesen, da Deutschland seine Rechtsvorschriften trotz der Mahnung der Kommission nicht an EU-Recht angepasst habe.

Klage auch gegen Vereinigtes Königreich

Kurz vor dem geplanten Brexit klagte die EU-Kommission auch das Vereinigte Königreich wegen fehlender Umsetzung von Mehrwertsteuerbestimmungen vor dem EuGH. Es werde Klage erhoben, weil London den Geltungsbereich einer 1977 gewährten Nullbesteuerung bei bestimmten Rohstoffmärkten „beträchtlich ausgeweitet“ habe, so die Kommission.

Trotz des EU-Austritts kann die EU-Kommission London weiter vor dem EuGH klagen, wenn die Verstöße in der Zeit der EU-Mitgliedschaft liegen.