FPÖ-initiierter Prozess wegen Hofburg-Wahl beginnt im April

Der von der FPÖ angestrengte Millionenprozess gegen die Republik wegen der aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 startet am 5. April. Das hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien heute bestätigt. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern 3,4 Mio. Euro Wahlkampfkosten für ihren Kandidaten Norbert Hofer zurück. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre ziehen.

Insgesamt acht Mio. Euro hat die FPÖ in den Präsidentschaftswahlkampf investiert. Einen Teil davon fordern die FPÖ und ihre neun Landesparteien nun von der Republik zurück. Wie sich die eingeklagte Summe von 3,4 Mio. Euro genau zusammensetzt, ist nicht bekannt. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer wollte inhaltliche Fragen nicht beantworten. Auch der Vertreter der Republik, der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn, kommentiert die Causa inhaltlich nicht.

Viele offene Fragen

Lichten sollten sich die Nebel spätestens am 5. April, wenn die Prozessparteien im Justizpalast erstmals vor Richterin Margit Schaller aufeinandertreffen. Ungewöhnlich ist die Causa allemal. Nicht nur, weil eine Regierungspartei die Republik auf Schadenersatz verklagt, sondern auch weil man juristisches Neuland betritt. Denn ob die Wahlgesetze überhaupt zur Begründung eines Schadenersatzanspruchs taugen, ist eine „völlig offene Frage“, wie Andreas Geroldinger, Professor für Zivilrecht an der Uni Linz, der APA sagte.

Die Erfolgschancen der Klage will Geroldinger nicht beurteilen. Dazu sei noch zu wenig bekannt, was genau die FPÖ fordert und mit welchem Vorbringen. Außerdem werde der Prozess wohl über mehrere Instanzen gehen: „Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Causa bis zum OGH verfolgen werden, ist hoch.“

Bangen um Wahlbeisitzer

Rechtlich kein Problem ist laut Geroldinger, dass die FPÖ die Neuwahl mit ihrer Wahlanfechtung selbst ausgelöst hat. Politisch brisant wäre aus seiner Sicht aber eine indirekte Folge des Prozesses. Sollte die Republik nämlich verlieren, dürfte sie sich an den für die Wahlwiederholung verantwortlichen Beamten und Beisitzern schadlos halten, was für künftige Wahlen abschreckend wirken könnte.