Österreich in Korruptionsranking auf Platz 14

Österreich hat es im neuen „Korruptionswahrnehmungsindex 2018“ (Corruption Perceptions Index, CPI) von Transparency International (TI) auf Rang 14 geschafft, um zwei Plätze besser als im Jahr davor. Dänemark, Finnland und Neuseeland blieben unangefochten auf den ersten drei Plätzen, die letzten Ränge belegen der Südsudan, Syrien und Somalia, hieß es in einer Aussendung der Organisation.

Den 14. Platz, der mit 76 von 100 erreichbaren Punkten erreicht wurde, teilt man sich mit Hongkong und Island. Seit 2013 hat Österreich sieben Punkte dazugewonnen, seit dem Vorjahr einen. Während im letzten Jahr nur Platz 16 geschafft wurde, ist die Topplatzierung von 2005, der zehnte Rang, noch nicht wieder erreicht. Im EU-Vergleich liegt Österreich laut TI außerdem noch hinter Finnland und Schweden (Rang drei), den Niederlanden und Luxemburg (Ränge acht und neun) sowie Deutschland und Großbritannien (Rang elf).

Grafik zur weltweiten Korruption
Grafik: ORF.at; Quelle: APA/Transparency International

Forderung nach mehr Transparenz

„Wir sehen im diesjährigen CPI ein Signal an Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die Bestrebungen nach mehr Transparenz zu intensivieren“, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC): „Die Verbesserung um einen Punkt verglichen mit letztem Jahr ist statistisch wenig relevant, Österreich gehört an die Spitze, wir sind erst auf halbem Weg.“

Bezüglich Transparenz sieht Geiblinger im Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie im Lobbying Verbesserungsbedarf: „Das Lobbyinggesetz gehört nachgeschärft. In der jetzigen Form ist es zahnlos.“

Weitere Forderungen betreffen die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, eine Überarbeitung des Parteiengesetzes zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten, aber auch den Ausbau der Transparenz bei den Gemeinden und bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften. Zusätzlich wünscht sich TI eine gesetzliche Verpflichtung zur namentlichen Offenlegung von Zuwendungen der Pharmaindustrie und gesetzlichen Schutz für privatwirtschaftliche Whistleblower.

Verbesserungen seit 2013

Georg Krakow, Vorstandsmitglied von TI-AC, sieht materielle Verbesserungen seit 2013 aufgrund der Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die heuer ihr zehnjähriges Bestandsjubiläum feiern kann: „Die Änderungen im Strafgesetzbuch, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind, haben auch zu strikteren Regeln besonders im Bereich der sogenannten Anfütterung von Entscheidungsträgern im öffentlichen Bereich geführt“, sagte er.