CETA-Schiedsgericht laut EuGH legal

Das zwischen der EU und Kanada im Freihandelsabkommen CETA vereinbarte Schiedsgericht ist einem Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge legal. Der im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vereinbarte Mechanismus zur Beilegung von Investorenstreitigkeiten sei mit EU-Recht vereinbar, heißt es im Rechtsgutachten von EuGH-Generalanwalt Yves Bot.

Belgien hatte Zweifel an der Übereinstimmung der Vereinbarung mit Unionsrecht und sich an das höchste europäische Gericht gewandt. (Gutachtenverfahren 1/17) Bots Empfehlung ist unverbindlich, die Richter folgen der Stoßrichtung aber meist.

Die Schiedsvereinbarung war und ist auch in Österreich hochumstritten. So gab es heute bereits zahlreiche kritische Kommentare von SPÖ, Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Umweltorganisationen. Zustimmung kam aus der ÖVP.