Essen aus dem Müll: Frauen wegen „Containerns“ verurteilt

In Bayern sind gestern zwei Studentinnen wegen „Containerns“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden jungen Frauen sollen im vergangenen Sommer in Olching den versperrten Müllcontainer eines Supermarkts mit einem Vierkantschlüssel geöffnet und essbare Lebensmittel mitgenommen haben. Sie wurden dabei von der Polizei entdeckt und anschließend angezeigt.

Geldstrafe mit Vorbehalt

Ein Gericht verurteilte die Frauen jetzt wegen gemeinsam begangenen Diebstahls zu einer Strafe von je 225 Euro. Diese muss aber nur bezahlt werden, falls sie innerhalb von zwei Jahren weitere Straftaten begehen. Zudem müssen sie jeweils acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel ableisten.

Kurz nachdem die Frauen entdeckt worden waren, hatten sie einen Strafbefehl von insgesamt 2.400 Euro bekommen. Gegen diesen legten die Studentinnen aber Einspruch ein. Sie machten geltend, dass der Supermarkt durch das Wegwerfen seinen Eigentumsanspruch aufgegeben habe. Das Gericht ortete nun aber einen schweren Diebstahl.

Gesetzeslage „absurd“

Laut einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk von November wollten die Frauen mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit gehen, um zu zeigen, dass die Gesetzeslage und Strafverfolgung in Bezug auf „Containern“ „absurd“ sei. Es sei nicht moralisch vertretbar, „dass Lebensmittel, die man noch verwenden kann, in rauen Mengen in der Tonne landen“.