Georgier ausgewiesen: Moskau muss Entschädigung zahlen

Wegen der massenhaften Ausweisung von Georgiern im Jahr 2006 muss Russland Georgien zehn Millionen Euro zahlen. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Geld müsse an die mindestens 1.500 klar identifizierbaren Opfer der Ausweisungen verteilt werden.

Die Straßburger Richter hatten schon im Jahr 2014 geurteilt, dass Russland mit der kollektiven Ausweisung von Georgiern gegen Grundrechte verstoßen habe. Die Entscheidung über die Entschädigung wurde jedoch vertagt. Georgien hatte geklagt, weil von September 2006 bis Ende Jänner 2007 mehr als 4.600 Georgier in Russland festgenommen und abgeschoben worden waren. Auslöser der Krise war die Festnahme von vier russischen Offizieren in Tiflis, denen Spionage vorgeworfen wurde.

Russland hat mit den Ausweisungen dem damaligen Richterspruch zufolge mehrere Grundrechte verletzt: das Verbot menschenunwürdiger Behandlung, das Verbot kollektiver Ausweisung und das Recht auf Freiheit und Sicherheit. „Im Herbst 2006 haben die russischen Behörden gezielt georgische Staatsangehörige festgenommen, inhaftiert und ausgewiesen“, schlussfolgerten die Richter. Die Festnahmen seien willkürlich gewesen, die Haftbedingungen der Georgier vor der Abschiebung menschenunwürdig.