EuGH ernennt elf neue Richter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende Jänner zehn Richter sowie einen Generalanwalt neu ernannt. Im Laufe dieses Jahres sind mehrere weitere Ernennungen beim EuGH zu erwarten. So muss ein Richter aus Österreich noch ernannt werden, um die 2018 vorgesehene teilweise Neubesetzung der Stellen beim Gerichtshof abzuschließen, teilte der EuGH heute mit.

Das soll der Europarechtler Andreas Kumin werden. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat in Österreich Ende November die Nominierung Kumins angenommen. Kumin leitet seit Juli 2005 die Europarechtsabteilung im Völkerrechtsbüro des Außenministeriums.

Eigentlich hätte der Nachfolger der scheidenden österreichischen Richterin Maria Berger schon am 8. Oktober beim EU-Höchstgericht antreten sollen. Doch die von ÖVP und FPÖ im Alleingang nominierte Linzer Juristin Katharina Pabel hatte Ende Juni ihre Bewerbung überraschend zurückgezogen, weil sie dem Vernehmen nach im Hearing am EuGH gescheitert war. Daraufhin schrieb die Regierung den Posten zum zweiten Mal aus und nominierte dann Kumin.

Nach Reform: Zwei Richter aus jedem Mitgliedsstaat

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten, dem Gerichtshof und dem Gericht. Der Gerichtshof setzt sich aus einem Richter bzw. einer Richterin aus jedem Mitgliedsstaat und elf Generalanwältinnen und Generalanwälten zusammen. Das Gericht wird nach Abschluss der dritten Reformphase aus zwei Richterinnen bzw. Richtern aus jedem Mitgliedsstaat bestehen.

Die Richterinnen und Richter und Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben.