Uploadfilter: Verhandlungsmandat der EU-Mitglieder steht

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich gestern am späten Abend bei einem zentralen Teil der EU-Urheberrechtsreform mehrheitlich auf einen Kompromiss geeinigt. Wie der deutsche EU-Parlamentsabgeordnete Tiemo Wölken (SPD) auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte, gibt es beim Uploadfilter nun „eine Ratsposition“.

Der Rat und damit das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union habe „das Urheberrechtsmandat genehmigt“, bestätigte auch die deutsche Abgeordnete des EU-Parlaments (EP) Julia Reda (Piraten/Fraktion Grüne/EFA). Damit gibt es grünes Licht für die noch ausstehenden Verhandlungen mit dem EP, wie schließlich auch aus einem Tweet des rumänischen Ratsvorsitzes hervorgeht.

„Trilog am Montag“

Die EU-Ratsvertreter gehen mit einem nur noch leicht abgeänderten und von 20 Mitgliedsstaaten angenommenen Kompromissvorschlag in die bereits Anfang nächster Woche anstehende Verhandlungsrunde, wie zudem die dpa mit Verweis auf Diplomatenkreise schließlich berichtete. Daran ändern auch die sieben Gegenstimmen und eine Enthaltung nichts mehr, da hier eine qualifizierte Mehrheit ausreicht.

Hinter dem auf EU-Botschafterebene ausverhandeltem Kompromiss steht ein zwischen Deutschland und Frankreich ausverhandelter Deal, der zuletzt wieder Bewegung in die seit Mitte Jänner festgefahrenen Verhandlungen brachte. Laut Wölken steht nun bereits am Montag die letzte Verhandlungsrunde zwischen dem Rat und dem Parlament auf der Agenda. Danach müssen die EP-Abgeordneten erneut über die Reform abstimmen.

Copyright vs. „Zensurmaschinen“

Mit den Uploadfiltern sollen Inhalte von Onlineplattformen noch vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Frankreich und Deutschland konnten sich lange über keine gemeinsame Position zu den Filtermechanismen einigen. Während Paris auf eine Filterpflicht für alle profitorientierten Unternehmen pochte, wollte Berlin Ausnahmen für kleinere Firmen.

Der nun gefundene Kompromiss, der bereits in den vergangenen Tagen an die Öffentlichkeit gelangte, sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 und damit den Uploadfiltern ausgenommen werden.

Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Mit Blick auf die nun im Raum stehenden Uploadfilter warnen Kritiker allerdings vor „Zensurmaschinen“, die den Charakter des Internets nachhaltig verändern würden. Auch Reda kritisierte den Vorstoß scharf und hofft nun auf ein Nein aus dem EU-Parlament. Der EU-Abgeordneten zufolge müssten bei einer Umsetzung auch „unzählige völlig harmlose Apps und Websites, die nicht alle diese Kriterien erfüllen“, künftig Uploadfilter installieren.