Rumänische Ex-Korruptionsjägerin formell beschuldigt

Rumäniens frühere oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi ist heute von der rumänischen
Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten (SIIJ) einvernommen worden. Wie die zuständige Ermittlerin Adina Florea mitteilte, wird ihr Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Falschaussage vorgeworfen.

Kövesi selbst sagte nach der Einvernahme, vorerst mit keinem Ausreiseverbot belegt worden zu sein. Sie werde folglich „auf jeden Fall“ an den Anhörungen im EU-Parlament im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens für das Amt des EU-Generalstaatsanwalts teilnehmen.

Durchhalteparolen von Demonstranten

Bezüglich ihres Ermittlungsverfahrens fügte die Staatsanwältin hinzu, Ablehnungsanträge sowohl gegen die zuständige Ermittlerin Florea als auch gegen die leitende Staatsanwältin der neuen Sonderermittlungsbehörde gestellt zu haben – und zwar wegen Voreingenommenheit. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe bezeichnete sie als „Fabeleien“ und „politische Vendetta“.

Die „Antikorruptionsikone“ wurde vor dem Sitz der Sonderermittlungsbehörde von Hunderten Bukarestern mit Blumen, Durchhalte- und Antiregierungsparolen begrüßt. Während der Einvernahme Kövesis riefen die Menschen Durchhalteparolen. Heute Abend sollte in Bukarest eine Solidaritätskundgebung für Kövesi stattfinden.

Polizei widerlegte Vorwürfe

Das Ermittlungsverfahren gegen die 45-Jährige beruht auf einer Strafanzeige des ehemaligen sozialdemokratischen Abgeordneten Sebastian Ghita. Er war wegen zahlreicher Korruptionsverfahren vor zwei Jahren in Serbien abgetaucht und behauptet, Kövesi habe ihn 2011 als damalige Generalstaatsanwältin zur Übernahme der Kosten eines Charterflugs für die Überstellung eines rumänischen Straftäters gezwungen, der sich nach Indonesien abgesetzt hatte.

Diese Charterkosten bezeichnet Ghita als „Bestechung“. Ghitas Vorwürfe wurden von der Polizei vor zwei Jahren widerlegt, indem sie klarstellte, dass sie die Kosten für die Überstellung selbst getragen habe. Die von Kövesi geführte Generalstaatsanwaltschaft habe mit dem Auslieferungsverfahren nichts zu tun gehabt.