Nach Hofburg-Wahl: Hälfte der Ermittlungen abgeschlossen

Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 haben österreichweit zu Ermittlungen und mittlerweile auch Prozessen geführt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte gegen insgesamt 22 Wahlbehörden. Die Hälfte wurde bereits abgeschlossen, fünf davon wurden eingestellt. Heute stehen eine Wahlleiterin und der Bezirkshauptmann von Villach-Land vor dem Landesgericht Klagenfurt.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte den ersten Stichwahlsieg von Alexander Van der Bellen wegen zahlreicher Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aufgehoben. So wurden etwa Kuverts zu früh geöffnet oder die Stimmen teilweise ohne die Beisitzerinnen und Beisitzer der Parteien ausgezählt – all das sind klare Verstöße gegen das Wahlgesetz.

Ermittlungen gegen 250 Personen

Die WKStA ermittelte in der Folge gegen rund 250 Beschuldigte in 22 Wahlbehörden – elf davon wurden mittlerweile abgeschlossen, hieß es. Bei fünf dieser elf Wahlbehörden kam es zu gänzlichen Einstellungen, in den restlichen sechs Fällen gab es sowohl Anklagen als auch Einstellungen. Vorgeworfen wird den Beschuldigten vor allem Missbrauch der Amtsgewalt (Par. 302 StGB) und falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt (Par. 311 StGB).