Regierung will Wahlkampfkostengrenze anheben

Die Regierung will nicht nur die Parteienförderung anheben, sondern auch die Wahlkampfkostengrenze und die Grenzwerte für die Offenlegung von Parteispenden. Das geht aus dem von ÖVP und FPÖ im Nationalrat eingebrachten Antrag hervor. Damit erhalten die Parteien künftig nicht nur jährlich mehr Geld – sie dürfen in Wahlkämpfen auch mehr ausgeben und höhere Spenden geheim halten.

Derzeit steigt die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Das wäre heuer der Fall gewesen, womit neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkosten- und Spendengrenzen gestiegen wären.

Grenze steigt um 140.000 Euro

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner jedoch gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt.

Die Wahlkampfkostengrenze beträgt derzeit 7,0 Mio. Euro und wurde von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl um mehrere Millionen Euro überschritten. Mit der nun geplanten Erhöhung steigt die Grenze um 140.000 Euro. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3.570 Euro (bisher 3.500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung rückwirkend mit 1. Jänner.

Experte: „Werte ohnehin relativ hoch“

Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger plädiert allerdings an die Politik, zumindest die Schwellenwerte bei den Parteispenden nicht zu erhöhen. „Die Werte sind ohnehin relativ hoch“, sagte Sickinger gegenüber der APA. Er verwies darauf, dass das Antikorruptionsgremium des Europarats (GRECO) Deutschland zuletzt gerügt hatte, weil dort Barspenden an Politiker bis 500 Euro erlaubt sind.

In Österreich werden es künftig 2.550 Euro sein (bisher 2.500 Euro). Keine Einwände hat Sickinger gegen die jährliche Valorisierung der Parteienförderung: „Unter der Prämisse, dass die Koalitionsparteien nicht dauerhaft auf die Inflationsanpassung verzichten wollen, ist das eine relativ vernünftige Lösung.“