Traumüller im BUWOG-Prozess: Es gab keinen Tatplan

Acht Stunden lang hat heute Richterin Marion Hohenecker im BUWOG-Prozess den Zeugen Heinrich Traumüller befragt, ehemals Projektleiter der Bundeswohnungsprivatisierung. Der ehemalige Sektionschef im Finanzministerium sagte, die wichtige Entscheidung für eine zweite Bieterrunde beim Verkauf der Bundeswohnungen habe der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf Beraterempfehlung getroffen.

Richterin sah Ungereimtheiten

Während seiner Befragung las Traumüller ein paar vorbereitete Sätze vor, die er sich heute beim Frühstück notiert habe, weil er das unbedingt sagen wolle: Er habe während der ganzen Privatisierung keinerlei Manipulationen und keine Tatpläne oder ungesetzliches Vorgehen wahrgenommen, betonte er – „das ist mir wichtig“. Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser und seinen mitangeklagten Vertrauten vor, einen Tatplan gefasst zu haben, um sich bei Privatisierungen zu bereichern.

Bei der Einvernahme Traumüllers taten sich für Hohenecker einige Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen auf, etwa zu Zeitabläufen im Entscheidungsprozess für den Verkauf der Bundeswohnungen an ein Österreich-Konsortium rund um die Immofinanz und die RLB OÖ.

Handschriftliche Notizen durchforstet

Grasser habe ihn, Traumüller, im Juli 2003 zu sich gerufen und ihn mit dem Verkauf der Bundeswohnungen betraut – und dabei vier Vorgaben mitgegeben: Es müsse rasch gehen, es sollten der höchstmögliche Preis erzielt und alle fünf Gesellschaften verkauft werden, und der Verkauf sollte auch noch nach Möglichkeit defizitsenkend wirken, schilderte Traumüller. Als die Richterin mit ihm penibel seine handschriftlichen Notizen durchging, wurde etwa auch ein unverbindliches Angebot von Goldman Sachs für die Bundeswohnungen sichtbar, das offenbar über einer Milliarde Euro gelegen war.

Befragt zur Rolle Kärntens, das ein Vorkaufsrecht auf einen Teil der Bundesimmobilien hatte, schilderte Traumüller heute das Machtgefüge in der damaligen ÖVP/FPÖ- bzw. ÖVP/BZÖ-Regierung.

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) hätte jederzeit die Koalition platzen lassen können, im Gespräch mit Grasser sei Haider klar der Chef gewesen. Daher sei Kärnten auch ein Vorkaufsrecht für die Villacher ESG-Wohnungsgesellschaft eingeräumt worden. Der angedachte Kauf durch Kärnten sei aber nicht zustande gekommen, da dafür dem Land das Geld gefehlt habe. „Die Kärntner Budgetsituation war nicht gerade berauschend, schon damals nicht“, sagte Traumüller am 80. Prozesstag zur Richterin.

„Letztlich hat’s der Herr Bundesminister entschieden“

Traumüller beschrieb das Treffen am 7. Juni 2004, nachdem die verbindlichen Angebote der Bieter eingelangt waren: Im Gelben Salon des Ministeriums seien ein Dutzend Leute anwesend gewesen: Neben Grasser und seinem damaligen Staatssekretär Alfred Finz (ÖVP) auch Experten von Lehman Brothers, die als Investmentbank das Verfahren begleitete, Vertreter der Anwaltskanzlei Freshfields, der Vorsitzende der Auswahlkommission, Rainer Wieltsch von der ÖIAG, sowie der FPÖ-Abgeordnete Detlev Neudeck. Dieser sei Wohnbausprecher der FPÖ im Parlament und daher ein wichtiger Mandatar gewesen, begründete er die Anwesenheit des FPÖ-Politikers bei einer Sitzung, wo die geheimen Angebote der Bieter erörtert wurden.

Am Ende sei die Empfehlung von Lehman an Grasser gewesen, eine zweite Runde zu machen, denn „da ist noch was drinnen“, sei die Ansicht der Berater gewesen. „Letztlich hat’s der Herr Bundesminister entschieden, gestützt auf die Empfehlungen der Experten“, sagte Traumüller. Auf die Frage von Richterin Hohenecker, ob das Treffen eine ordentliche Kommissionssitzung gewesen sei, meinte Traumüller, mit dieser Frage habe er sich nicht befasst. Die Geschäftsordnung der Kommission bezeichnete er als „bürokratischen Kleinkram“.