Ökostromgesetz: Einstweilige Verfügung gegen ÖVP-Inserate

Im Hickhack um das Ökostromgesetz hat sich die SPÖ vorerst erfolgreich gegen „Atomstrom“-Plakate und -Inserate des ÖVP-Parlamentsklubs zur Wehr gesetzt. Gestern gab es eine einstweilige Verfügung dagegen – der ÖVP-Klub will Rekurs einlegen.

In den Sujets hatte es mit Blick auf das Nein der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat geheißen: „Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze.“

Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an. Der ÖVP-Klub wiederum kann die nun verhängte „Einstweilige“ nicht nachvollziehen und wird dagegen Rechtsmittel ergreifen, wie in einer Mitteilung des ÖVP-Parlamentsklubs angekündigt wurde.

Handelsgericht: „Unwahre Tatsachenbehauptungen“

Das Handelsgericht wird in seinem Entscheid zur einstweiligen Verfügung jedoch ziemlich deutlich: „Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung“, wurde der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei, sondern gegen die vorliegende Novelle.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda zeigte sich über die entsprechende Entscheidung des Gerichts erfreut. ÖVP-Chef Sebastian Kurz sollte diese zu denken geben, habe er doch landauf, landab behauptet, niemanden anpatzen zu wollen. Dazu habe das Handelsgericht noch festgestellt, dass auch in der politischen Debatte kein Platz für Unwahrheiten sei.