Ryanair erkennt nun Schlichtungsempfehlungen an

Die irische Billigfluggesellschaft und Laudamotion-Mutter Ryainair erkennt laut eigenen Angaben als erste europäische Airline die Empfehlungen der deutschen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) als verbindlich an.

Ausnahme seien Kundenbeschwerden, „in denen eine grundsätzliche Rechtsfrage, die für die Bewertung der Streitigkeit erheblich ist, noch nicht geklärt ist“, wie Marketingchef Kenny Jacobs gestern sagte.

Schlichtungsstelle muss anerkannt werden

Die SÖP ist eine gesetzlich anerkannte Schlichtungsstelle, bei der sich Reisende von Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff beschweren können. Der Vorteil einer Schlichtung gegenüber einer Klage ist, dass Erstere in der Regel für den Verbraucher gratis abläuft.

Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Unternehmen zur Schlichtung bereiterklärt. Die Stelle kann außerdem nur Empfehlungen aussprechen. Ob die Unternehmen sowie Verbraucher und Verbraucherinnen diese anerkennen, bleibt in der Regel ihnen überlassen. Der Weg zur Klage wird durch eine Schlichtung nicht versperrt.

Der Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, begrüßte Ryanairs Schritt. Die Fluglinie komme damit einer wichtigen Forderung des Ministeriums nach. „Ich würde mir wünschen, dass dieser Schritt bald weitere Nachahmer findet“, sagte er dem „Handelsblatt“.