Kellergasse Zellerndorf
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Verbotene Reben

Die Weine, die Europa spalten

Fragolino in Italien, Americano in der Schweiz oder Uhudler in Österreich: In ganz Europa werden seit mehr als hundert Jahren lokale Traditionsweine gekeltert, die auf Reben aus Amerika zurückgehen. Diese sind aufgrund ihres beerig-„fuchsigen“ Geschmacks, aber auch ihrer turbulenten Geschichte umstritten – so sehr, dass bis heute sechs Rebsorten in der EU verboten sind. Der Bann könnte nun fallen, und das sorgt nicht überall für Begeisterung.

Es ist eigentlich paradox: Die Existenz des Uhudlers ist just der Reblaus zu verdanken. Im 19. Jahrhundert wütete das Ungeziefer in Europa und vernichtete quasi den gesamten Weinbau. In der Not hat man amerikanische Reben importiert, die reblausresistent waren. Sie dienten als „Unterlage“ für europäische Reben, die aufgeproft wurden. Dadurch war es möglich, die heimischen Reben zu erhalten.

Die amerikanischen Reben wurden aber auch einfach so ausgepflanzt, und aus ihren Trauben wurde Wein gemacht: Beerig schmeckende „Haustrunke“ avancierten bald zur Konkurrenz für herkömmlichen Wein – und dadurch auch vielen ein Dorn im Auge. Unter anderem wurde ihnen vorgeworfen, Zornexzesse, Blindheit und Wahn hervorzurufen. Zudem sei die Qualität minder und der Geschmack würde nicht dem der europäischen Weinrebe entsprechen. Die Folge waren Verbote, Beschränkungen und Zwangsrodungen.

Altes Auspflanzverbot könnte fallen

Was heute an Uhudler und Co. produziert wird, kommt zu den größten Teilen aus historischen Beständen. Und der schlechte Ruf hängt den amerikanischen Rebsorten bis heute nach. Das wird vor allem daran ersichtlich, dass sechs Sorten in der EU immer noch verboten sind: Noah, Othello, Jacquez, Clinton, Herbemont und die in Österreich besonders bekannte Isabella dürfen für die Weinproduktion bis heute nicht neu angepflanzt werden.

Weinbauern in Gamlitz
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Die Direkträgerweine machen gegenüber dem regulären Weinbau nur einen Bruchteil aus

Doch das könnte sich bald ändern, denn derzeit wird in Brüssel an der Gemeinsamen Marktordnung und damit auch den Regeln für Wein geschraubt. Am Montag wird im Agrarausschuss des EU-Parlaments darüber abgestimmt, wie es mit den Rebsorten weitergehen soll. Die EU-Kommission hat empfohlen, das Verbot für die gesamte EU aufzuheben. Ein Bann sei wissenschaftlich nicht vertretbar. Die Kultivierung von Direktträgern würde Weingütern vielmehr dabei helfen, sich gegen Klimawandel und andere Bedrohungen wie etwa Pflanzenkrankheiten zu wappnen.

Direktträger

Kreuzungen zwischen einer amerikanischen und einer europäischen Rebsorte werden Direktträger genannt. Das kommt daher, dass die Stöcke nicht veredelt wurden, sondern auf ihren eigenen Wurzeln wachsen.

Finnland vs. Frankreich

Doch die Haltung hat sich nicht durchgesetzt: Aktuell sieht der Vorschlag ein Aufrechterhalten des Verbots vor. Das ärgert den grünen Abgeordneten und Biobauern Thomas Waitz, der den Rebenbann ebenfalls für nicht gerechtfertigt hält. Direktträger hätten zahlreiche gute Eigenschaften: Sie seien resistent gegen Schädlinge, brauchten weniger Pflanzenschutzmittel und kämen mit dem Klimawandel gut zurecht. Zudem seien die Weine auch beim Publikum beliebt. Am liebsten wäre es ihm deswegen, wenn die Direktträger überall in Europa angepflanzt werden dürften.

Das hätte es auch nördlicher gelegenen Ländern möglich gemacht, über die robusten Direktträger in den Weinbau einzusteigen. Interesse sollen unter anderem Finnland, Dänemark und Luxemburg gezeigt haben. In den traditionellen Weinbauländern sorgte das für wenig Freude. Es gebe „eine starke Gruppe von französischen, spanischen, italienischen Abgeordneten, die auf jeden Fall Konkurrenz vermeiden wollen“, so Waitz.

Er will nun deswegen zumindest erreichen, dass in Gebieten mit einer Anbaugeschichte – also auch Österreich – in Zukunft auch neue Stöcke ausgepflanzt werden dürfen. Damit könnten die Winzerinnen und Winzer ihre Bestände an Direktträgern auch legal vergrößern. Das geht derzeit zwar im Burgenland, nicht aber in der Steiermark, wo der Uhudler unter Heckenklescher firmiert. Geht dieser Vorschlag nicht durch, soll der Anbau zumindest dort legal bleiben, wo er es jetzt schon ist. Wie die Abstimmung ausgehen könnte, war laut Waitz bis zuletzt offen. Nach dem Ausschuss wandert das Thema in Parlament und Rat.

Ministerium sieht gute Gründe für EU-Verbot

Die Existenz des Uhudlers war ja vor einigen Jahren über ein Schlupfloch gesichert worden, indem man ihn im österreichischen Weingesetz zu den Obstweinen zählte. Aus dem Büro der zuständigen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hieß es nun auch, dass „zwei rechtliche Debatten vermischt“ würden. Die Existenz des Uhudlers in Österreich sei unabhängig von der EU-Ebene gesichert, so das Ministerium auf ORF.at-Anfrage.

Flaschen mit Uhudler
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Die Uhudler-Lösung war für das Burgenland ein voller Erfolg – seither herrscht ein regelrechter Hype um den Wein

Im Ministerium ist man gegen eine Ausweitung der Flächen, und man sieht gute Gründe für das EU-Verbot: Dieses diene unter anderem der Wahrung des europäischen Weingeschmacks. Das moschusartige, erdige und süßliche Aroma namens „Fox-Ton“ wird immer wieder als Argument gegen amerikanische Reben verwendet – es entspreche den europäischen Qualitätsstandards nicht. Das sieht auch der Europäische Weinverband (CEEV) so. Der Sektor habe lange daran gearbeitet, europäische Weine als hochqualitativ zu etablieren, diese Arbeit würde durch eine Zulassung aufs Spiel gesetzt werden.

Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es außerdem, dass es durch das EU-Verbot seit 30 Jahren keine züchterische Arbeit mit den Sorten gegeben habe. Dadurch würden sie aktuellen An- und Herausforderungen nicht entsprechen – etwa hinsichtlich der Toleranz gegenüber Pilzbefall und anderen Parasiten, aber auch in anderen Bereichen wie der Ertragssicherheit oder dem Geschmack. Auf potenzielle Gefahren durch Schädlinge weisen auch lokale Weinbauverbände hin. Konkret wird davor gewarnt, dass sich bestimmte Pflanzenkrankheiten bei Direktträgern erst später äußern, was reguläre Bestände bedrohe.

„Als Ergänzung sehen“

Laut CEEV hätten die amerikanischen Reben zwar „interessante Resistenzeigenschaften“, man trete aber dafür ein, die Zukunft des Weinbaus – auch in nördlicheren Gefilden – lieber über Kreuzungen und Hybride zu sichern. Anders sieht das Arche Noah, ein Verein zur Wahrung alter Sorten. Er hat die Geschichte der amerikanischen „verbotenen Sorten“ im vergangenen Jahr in einer Studie aufgearbeitet und bezeichnet die der amerikanischen Reben als einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt im Weinbau.

Das EU-Verbot sei „aus heutiger Sicht schwer nachzuvollziehen“, die Pflanzen hätten nicht von der Hand zu weisende Vorteile. Sie seien robust, resistent gegen die Wurzelreblaus sowie den falschen und den echten Mehltau, somit reduziert sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Und: Über Geschmack lasse sich nicht streiten. Die amerikanischen Reben seien „nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung des Angebots“ zu sehen.

Im Südburgenland floriert das Geschäft mit dem Uhudler jedenfalls. Seit Neuauspflanzungen erlaubt sind, sind die Rebflächen gewachsen, zwischen 200 und 300 Hektar werden im Bundesland mittlerweile bewirtschaftet, weiteres Wachstum ist laut dem Land erwünscht. Der rote Tropfen soll in Zukunft auch geschützt werden – und damit auf den Spuren von Proscecco und Champagner wandeln.