„Vermieter“ der Paris-Attentäter zu Haft verurteilt

Zwei Hintermänner der Pariser Anschläge vom November 2015 sind zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht der französischen Hauptstadt sprach heute einen 32-Jährigen schuldig, weil er den Islamisten nach den Anschlägen mit 130 Toten eine Wohnung als Unterschlupf zur Verfügung gestellt hatte.

Wegen Mitwisserschaft wurde zudem der Cousin des mutmaßlichen Drahtziehers Abdelhamid Abaaoud verurteilt. Bei Hinterbliebenen und Überlebenden der Anschläge wurde vor allem das Urteil gegen den „Vermieter“ der Islamisten, Jawad Bendaoud, mit Spannung erwartet. Er war in erster Instanz überraschend freigesprochen worden.

Urteile in erster Instanz schwächer

Bendaoud hatte zwar gestanden, Abaaoud und einem seiner Komplizen eine Wohnung nördlich von Paris zur Verfügung gestellt zu haben. Nach eigenen Angaben wusste er aber nichts von der Verwicklung der beiden in die Anschläge. Bendaoud war am Mittwoch in einem separaten Verfahren bereits zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, weil er einer Überlebenden der Pariser Anschläge mit dem Tod gedroht hatte.

Der Cousin des Islamisten Abaaoud, Youssef Ait Boulahcen, muss nach dem Urteil für vier Jahre ins Gefängnis – in erster Instanz war ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Gericht verurteilte ihn, weil er nicht zur Polizei gegangen war.

Die islamistischen Kommandos hatten am 13. November 2015 das Fußballstadion Stade de France, die Konzerthalle Bataclan und mehrere Restaurants überfallen. Sie töteten 130 Menschen und verletzten zahlreiche weitere.