KLM-Klauseln zu ungenutzten Flügen unzulässig

Das Handelsgericht Wien hat zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen der niederländischen Fluglinie KLM für unzulässig erklärt. Die Airline verlangte von Passagierinnen und Passagieren eine Strafgebühr, wenn diese ihren Flug verfallen ließen. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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