Eurofighter: Grasser mehrfach in seinen Rechten verletzt

Die Staatsanwaltschaft Wien, die seit November 2011 in der Causa Eurofighter gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ermittelt hat – mittlerweile ist für dieses Verfahren die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig –, hat mehrfach die Rechte Grassers verletzt. Das stellte nun die WKStA fest und gab damit einem Einspruch von Grassers Anwalt Manfred Ainedter statt.

Der ursprünglich für die strafrechtliche Aufarbeitung des Eurofighter-Komplexes zuständige Staatsanwalt verdächtigte Grasser, dieser habe in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister von einem dem Eurofighter-Hersteller EADS nahestehenden liechtensteinischen Fonds eine Million Euro überwiesen bekommen. Der Verdacht gründete sich auf die E-Mail eines Managers aus dem Jahr 2009, wobei sich dieser auf einen namentlich nicht genannten Informanten bezog.

Gegen Beschleunigungsgebot verstoßen

Grasser erfuhr von den gegen ihn gerichteten Ermittlungen erst im März 2019 aus den Medien. Damit wurde dieser laut WKStA in seinem Recht auf schnellstmögliche Verständigung von einem gegen ihn geführten Strafverfahren verletzt. Außerdem verstieß die Staatsanwaltschaft Wien gegen das Beschleunigungsgebot, indem zwischen April 2012 und Anfang 2019 keinerlei Ermittlungsschritte gemacht wurden.

Dadurch wurde Grasser „in seinem subjektiven Recht auf zügige Verfahrensführung ohne unnötige Verzögerungen verletzt“, wie die WKStA in ihrem fünfseitigen Feststellungsbeschluss ausführt, der der APA vorliegt.

Der seinerzeit zuständige Staatsanwalt hatte im April 2013 die Ermittlungen zwischenzeitlich abgebrochen, was laut WKStA ebenfalls nicht rechtens war. Denn die dafür erforderlichen Voraussetzungen „lagen zu keinem Zeitpunkt vor, weil Magister Grasser weder flüchtig noch unbekannten Aufenthalts war“, wie die WKStA betont.