Kuh-Urteil: Gesetzesänderung für mehr Rechtssicherheit

Nach dem Schadenersatzurteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke hat die Regierung nun eine Gesetzesänderung für mehr Rechtssicherheit auf Almen und Weiden vorgelegt. Darin werden die Eigenverantwortung der Almbesucher und Almbesucherinnen und Rechtssicherheit für Viehhalter verankert. Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen. Ziel wäre ein Inkrafttreten im Juli, hieß es gestern aus dem Landwirtschaftsministerium.

Kühe auf Alm
APA/Barbara Gindl

Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar in einem Zivilprozess das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Das Urteil in erster Instanz hat zu Verunsicherung bei Bauern und Freizeitaktiven geführt.

„Eigenverantwortung der Freizeitnutzer“

Bisher hat das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. „Für eine ausgewogene Interessenabwägung ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich“, so das Ministerium in einer Aussendung. Dem Haftungsrecht wurde in der Vorlage ein Absatz eingefügt, nach dem Gäste die Verantwortung haben, Verhaltensregeln einzuhalten. Wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten, haften sie nicht, Besucher tragen Schäden selbst.

„Die Angst vor Rechtsunsicherheit darf nicht zwischen Almbauern und Touristen stehen“, sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). „Mit der Gesetzesänderung schaffen wir Rechtssicherheit und Vertrauen. Wir nehmen die Besucher von Almen stark in die Eigenverantwortung, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Bauern.“

Der Entwurf für die Gesetzesänderung sei der erste Schritt. „In den nächsten Wochen werden wir die Verhaltensregeln vorlegen und den Landwirten einen Ratgeber zur Verfügung stellen, wie sie ihre Haftung ausschließen können“, berichtete die Ressortchefin.