Ruf nach Reform der „Abfertigung neu“

Nach mageren Veranlagungsergebnissen und sogar Verlusten der acht Mitarbeitervorsorgekassen im Vorjahr werden Rufe nach einer Reform der „Abfertigung neu“ laut. Die Arbeitnehmerseite fordert eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge. Das lehnt die Wirtschaftskammer laut ZIB von gestern ab.

Reinfall „Abfertigung neu“

Angekündigt wurde die „Abfertigung neu“ seinerzeit mit großen Zinsversprechen und ordentlichen Renditen. Doch die Veranlagungsergebnisse sind mager – schlechter sogar als 2008, dem Jahr der globalen Wirtschaftskrise.

Erst bei Pensionsantritt auszahlen?

Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV, der größten Vorsorgekasse, schlägt vor, die Gelder, die in das Abfertigungssystem fließen, erst zum Zeitpunkt des Pensionsantritts auszuzahlen: Längerfristige Veranlagung bringe höhere Ertragsaussichten, so Zakostelsky in der ZIB. Das wird wiederum von ÖGB und Arbeiterkammer kategorisch abgelehnt.

Es offenbart sich der Grundwiderspruch, der die „Abfertigung neu“ von Anfang an begleitet hat. Die schwarz-blaue Koalition propagierte sie bei der Einführung 2003 als zusätzliche Säule der Pensionssicherung. Für die Arbeitnehmervertreter ging es immer um eine Überbrückungshilfe im Fall des Jobverlusts – und als solche wird sie bis dato auch in großem Maße genutzt.

Verluste im Vorjahr

Auch die damals angekündigten Renditen von sechs Prozent pro Jahr konnten die Vorsorgekassen nie erzielen. Geworden sind es im Schnitt 2,3 Prozent, im Vorjahr waren alle Vorsorgekassen im Minus, im Schnitt betrug der Veranlagungsverlust 1,97 Prozent. Der Grund dafür war „das schwierige Marktumfeld“, etwa die generelle Schwäche auf den Aktienmärkten, so das Beratungsunternehmen Mercer im Februar.

Die Forderung von Wirtschaftsseite, höhere Erträge durch mehr Risiko bei der Veranlagung zu erzielen, lehnen Gewerkschaft und Arbeiterkammer ab. Die Kapitalgarantie – niemand darf weniger Geld herausbekommen, als für ihn eingezahlt wurde – ist für sie das Herzstück der Regelung.

Höhere Beiträge?

David Mum, Gewerkschafter und Aufsichtsrat der VBV-Vorsorgekasse, forderte in der ZIB eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 1,53 Prozent auf zwei Prozent des Bruttoverdiensts sowie eine Senkung der Verwaltungskosten.

Die Wirtschaftskammer lehnt eine Erhöhung als Verteuerung ab: „Die Betriebe benötigen aber wettbewerbsfähigere Arbeitskosten, nicht höhere“, hieß es dazu in der ZIB. Und Zakostelsky sagte, die Verwaltungskosten seien bereits gesenkt worden und lägen unter der im Gesetz vorgesehenen Obergrenze.