Novelle zu Finanzverwaltung in Begutachtung

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) schickt diese Woche das schon länger geplante Gesetz zur Reform der Finanz- und Zollverwaltung in Begutachtung. Die Novelle soll raschere Erledigungen von Anträgen, ein besseres Service für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung und auch mehr Effizienz bringen. In Kraft treten soll das Gesetz mit Jänner 2020.

Neuorganisation und Zentralisierung

Die derzeit 40 Finanzämter werden laut den Plänen zu einem „Finanzamt Österreich“ zusammengelegt. Dieses soll künftig als Abgaben- und Dienstbehörde für Private und klein- und mittelständische Unternehmen zuständig sein. Es wird künftig quasi als Zentrale fungieren mit Filialen („Dienststellen“) in den Regionen. Damit soll die Arbeit auf die einzelnen Dienststellen besser verteilt und die Effizienz verbessert werden.

Neben dem „Finanzamt Österreich“ wird ein Finanzamt für Großbetriebe als eigenes Amt eingerichtet. Die derzeit neun Zollämter werden zu einem Zollamt zusammengelegt. Die Finanzpolizei und die Steuerfahndung sollen zu einem Amt für Betrugsbekämpfung zusammengeführt werden. Parallel dazu ist ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge geplant. Aufgelöst wird die bei der letzten Reform 2003 eingeführte Führungsebene der Steuer- und Zollkoordination.

Hoffen aus Effizienzsteigerung

Als Ziel wird im Finanzressort unter anderem genannt, die Durchlaufzeiten bei der Arbeitnehmerveranlagung um zehn Prozent zu verkürzen. Darüber hinaus sollen die digitalen Services wie FinanzOnline und die elektronische Zollanmeldung weiterentwickelt werden. Verfahren sollen aber nicht nur schneller abgewickelt werden, sondern auch österreichweit einheitlich. Und die Arbeitsbelastung soll auch besser auf die Mitarbeiter verteilt werden.