EU-Wahl-Ergebnisse erst um 23.00 Uhr öffentlich

Alle Ergebnisse der EU-Wahl am 26. Mai werden heuer erst ab 23.00 Uhr veröffentlicht. Das habe die Bundeswahlbehörde heute in ihrer Sitzung beschlossen, bestätigte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung. Anders als bisher müssen die Österreicherinnen und Österreicher auch auf die Resultate ausgezählter Gemeinden, Bezirke und Bundesländer bis 23.00 Uhr warten, obwohl die Wahllokale längstens bis 17.00 Uhr offen haben.

Bei den bisherigen fünf Europawahlen (ausgenommen
1999) wurden die Teilergebnisse von der Behörde bereits nach dem heimischen Wahlschluss veröffentlicht. Nur mit dem offiziellen vorläufigen Gesamtergebnis wartete man, bis EU-weit das letzte Wahllokal geschlossen hatte. Das war schon 2014 und wird auch heuer wieder 23.00 Uhr sein; Italien ermöglicht so lange die Stimmabgabe.

Italien schließt Wahllokale spät

Für Österreich kam die Bundeswahlbehörde heuer „nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass die gegebene Rechtslage auf Ebene der Europäischen Union eine Weitergabe von Wahlergebnisdaten, auch von Teilergebnissen, vor dem Schließen des letzten Wahllokals in Europa, das ist um 23.00 Uhr in Italien, nicht zulässt“.

Laut Artikel 10 des „Direktwahlaktes“ der EU darf „ein Mitgliedsstaat … das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler (…) als Letzte wählen, abgeschlossen ist“.

Wirbel um vorzeitige Aussendung

Dass das Innenministerium eine Aussendung mit diesem Inhalt bereits zu Beginn der Sitzung der Bundeswahlbehörde ausgab und dann zurückzog, hat in deren Beratungen für Aufregung gesorgt. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wurde aufgefordert zu klären, wie es dazu kam – und zwar über einen Antrag von Jetzt-Vertreter Udo Szekulics, dem zum Erstaunen der Oppositionspartei die Mehrheit der Wahlbehördenmitglieder zustimmte.

Der Innenminister ist der Vorsitzende der Bundeswahlbehörde, also der Bundeswahlleiter. Drei hochrangige Beamte – Mathias Vogl, Stein, Gregor Wenda – sind seine Stellvertreter. Die Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Jetzt stellen 15 Beisitzende, dazu kommen zwei Richter als weitere Beisitzer. Parteien, die nicht im Nationalrat vertreten sind, haben das Recht, Vertrauenspersonen zu entsenden. Das haben die Grünen, die KPÖ, die CPÖ, EUAUS und die FLÖ genützt.